25.03.2025, 19:16
Hi,
ich habe nach mehr als einem Jahr Referendariat immer noch nicht verstanden, wann man
a) überhaupt den Streitwert im Urteil erwähnen sollen,
b) wann man ihn tenoriert
c) und wann man einen gesonderten Streitwertbeschluss treffen muss.
In den zahlreichen Examensklausuren wurde es bislang nicht wirklich virulent. In den Vorbereitungsmaterialien steht aber ab und an, dass manchmal der Streitwert im Tenor oder gesondert festgestellt werden muss.
Kennt ihr einen guten Aufsatz o.Ä., wo man in die Grundzüge der §§ 48 ff. GKG eingeführt wird?
LG
ich habe nach mehr als einem Jahr Referendariat immer noch nicht verstanden, wann man
a) überhaupt den Streitwert im Urteil erwähnen sollen,
b) wann man ihn tenoriert
c) und wann man einen gesonderten Streitwertbeschluss treffen muss.
In den zahlreichen Examensklausuren wurde es bislang nicht wirklich virulent. In den Vorbereitungsmaterialien steht aber ab und an, dass manchmal der Streitwert im Tenor oder gesondert festgestellt werden muss.
Kennt ihr einen guten Aufsatz o.Ä., wo man in die Grundzüge der §§ 48 ff. GKG eingeführt wird?
LG
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