25.03.2025, 16:27
(25.03.2025, 15:26)august12 schrieb: Ich könnte mir vorstellen nach meinem 2. Stex zum Finanzamt zu gehen und nebenher steuerberatend tätig zu sein. Allerdings bin ich mir unsicher, ob die beamtenrechtlich überhaupt zulässig ist. Für pensionierte Finanzbeamten ist die steuerberatende Tätigkeit nach § 41 BeamtStG wohl zumindest im ehemaligen Tätigkeitsbezirk zu untersagen.
Siehst Du da nicht den offensichtlichen Interessenskonflikt, der eine solche Nebentätigkeit meines Erachtens nach den Beamtengesetzen (-> Beeinträchtigung dienstlicher Interessen) ausschließt? In § 3 StBerG sind daher auch Finanzbeamte nicht genannt. Jetzt könnte man der Meinung sein, sich nebenbei als Steuerberater / Rechtsanwalt zuzulassen. Dagegen dürfte aber die zusätzlich zeitlich eingeschränkte Möglichkeit zur Ausübung einer Nebentätigkeit sprechen, die einer freien Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit entgegensteht.
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