23.03.2025, 11:52
Ein hiesiges Problem ist, dass man, wenn man nach der Elternzeit nicht mit 100% wieder einsteigt, GAR NICHT in eine große Strafkammer kommt. Das Präsidium vertritt die Ansicht, dass es nicht dem Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen entspricht, wenn eine Kammer regelmäßig nur vormittags oder an bestimmten Tagen gar nicht verhandeln kann.
Nachrichten in diesem Thema
Schwanger in großer Strafkammer - von NMK - 12.03.2025, 11:27
RE: Schwanger in großer Strafkammer - von NRWAG - 17.03.2025, 15:57
RE: Schwanger in großer Strafkammer - von Arva - 23.03.2025, 11:52
RE: Schwanger in großer Strafkammer - von RiLG Hessen - 23.03.2025, 15:06