17.03.2025, 12:33
(17.03.2025, 06:57)Praktiker schrieb:(16.03.2025, 10:12)Brandenburg92 schrieb: Ist tatsächlich spannend zu hören, lieber Praktiker, was du so aus deiner Zeit in einer Berufungskammer berichtest. Also, dass dort teilweise richtige "Klopper" ankommen; wie darf man sich solche Entscheidungen dann vorstellen?
Naja, ist 15 Jahre her, aber z.B. Amtsrichter vor der Pensionierung, der als "Beweiswürdigung" immer das Sitzungsprotokoll der Zeugenvernehmung in die Entscheidungsgründe kopiert hat. So was gibt es heute glaube ich nicht mehr (was der Ausgangsthese widersprechen würde).
Im Senat habe ich auch Einiges gesehen: Verfahren, deren Kernproblem weder das Landgericht noch die beteiligten Anwälte überhaupt nur erkannt haben, Beschwerdeentscheidungen völlig am Vorbringen vorbei, Urteil, das zentralen Vortrag offenbar übersehen hatte und dann für unsubstantiiert erklärt, um nicht wiedereröffnen zu müssen... aber das sind Einzelfälle. Früher wurde vermutlich noch viel Verrückteres gemacht. Ich habe z.B. mal eine von drei LG-Vorsitzenden unterschriebene "Grundsatzentscheidung" gesehen, die von den Rechtspflegern des Bezirks immer zitiert wurde - als ich sie mal beigezogen habe, stellte sich heraus, dass sie keine Seite lang war und kein Wort zur Begründung enthielt...
wenn 3 Vorsitzende das unterschreiben, wozu sollte es dann ein Begründung brauchen? Basta :D
ich war in der Zeit auch noch als Anwalt unterwegs und habe auch da einige seltsame Sachen erlebt, die mich haben Zweifeln lassen. Mein Highlight war ein LG Richter, der bemüht war die letzten 15 Jahre bis zum Ruhestand möglichst entspannt zu halten. Erste Frage an die Parteien war immer, ob die Parteien in den nächste Instanz gehen würde. Bei einem "JA" kam direkt die Ansage, dass man sich dann ja das Verfahren hier sparen könne und ob es ok sei, wenn er jetzt hier schnell irgendein Urteil absetzen könnte. Wenn dann eine Partei ein ordentliches gerichtliches Verfahren wollte, wurde er teilweise beleidigend. Ein RA hat daraufhin Befangenheit geltend gemacht. Seine Aussage "Danke! So werde ich das Verfahren auch los. Können Sie ruhig öfters machen."
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