16.03.2025, 18:15
Wenn du kein Anspruch auf Bürgergeld oder einen Job für die Zwischenzeit hast, dann musst du wohl oder übel von deinen Ersparnissen leben. Wo soll denn sonst Geld herkommen?
Wie meine Vorredner schon sagten, gibt es diverse Jobs als WissMit, bei denen man sich auch vor der mündlichen Prüfung schon bewerben könnte. Ebenso würde ich, je nachdem, was dein Partner verdient, eine Beratung beim Jobcenter in Anspruch nehmen, um zu überprüfen, ob du Anspruchsberechtigter bist.
Ansonsten kannst du bei deiner Versicherung mal nachfragen. Viele Versicherungen bieten einen Überbrückungstarif an, bei dem du in dem Ausbildungstarif bleibst, bis du wieder verbeamtet wirst. Da fallen zwar immer noch genug Beitragskosten an, jedoch sind die etwas geringer, als ein normaler Tarif fern ab der Ausbildungstarife.
Die Überbrückungszeit ist keine schöne Zeit, insbesondere in finanzieller Hinsicht. Daher lohnt es sich, rechtzeitig Bewerbungen rauszuschicken. Ich würde dir empfehlen, zunächst WissMit-Bewerbungen zu versenden und beim Bewerbungsgespräch mit offenen Karten zu spielen. Bewerbe dich bei Kanzleien, bei denen du auch als Anwalt tätig werden würdest, sodass ggf. eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis als Anwalt möglich ist, sobald die Ausbildung und ggf. ein Verbesserungsversuch abgeschlossen sind.
Wie meine Vorredner schon sagten, gibt es diverse Jobs als WissMit, bei denen man sich auch vor der mündlichen Prüfung schon bewerben könnte. Ebenso würde ich, je nachdem, was dein Partner verdient, eine Beratung beim Jobcenter in Anspruch nehmen, um zu überprüfen, ob du Anspruchsberechtigter bist.
Ansonsten kannst du bei deiner Versicherung mal nachfragen. Viele Versicherungen bieten einen Überbrückungstarif an, bei dem du in dem Ausbildungstarif bleibst, bis du wieder verbeamtet wirst. Da fallen zwar immer noch genug Beitragskosten an, jedoch sind die etwas geringer, als ein normaler Tarif fern ab der Ausbildungstarife.
Die Überbrückungszeit ist keine schöne Zeit, insbesondere in finanzieller Hinsicht. Daher lohnt es sich, rechtzeitig Bewerbungen rauszuschicken. Ich würde dir empfehlen, zunächst WissMit-Bewerbungen zu versenden und beim Bewerbungsgespräch mit offenen Karten zu spielen. Bewerbe dich bei Kanzleien, bei denen du auch als Anwalt tätig werden würdest, sodass ggf. eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis als Anwalt möglich ist, sobald die Ausbildung und ggf. ein Verbesserungsversuch abgeschlossen sind.
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