Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
15.03.2025, 22:17
1) Anders/Gehle oder Oberheim oder Knörringer sind so die Standardwerke fürs Prozessrecht. A/G ist am umfassendsten/vollständigste, Oberheim soll vom Zugang her einfacher sein. Es dauert in jedem Fall etwas bis man richtig drin ist und alles nachvollziehen kann, das kommt dann auch mit der Zeit und mit dem Fortschritt der AG (sofern du nicht in HH bist und nur Einführungs-AGs hast), die Zivil-AG-Leiter sind in der Regel qualitativ gut. Wichtig ist sich zunächst mit den Formalia erstmal vertraut zu machen, die überwiegend - sofern nicht weitgehende ZPO Vorkenntnisse bestehen - neu sein werden. Prozessmaximen, Was ist ein Rubrum, was gehört da rein, was sind Beweismittel, Strengbeweis, was ist überhaupt beweisbedürftig, wer ist beweispflichtig, ganz zentral: Wie funktioniert Beweiswürdigung? Wie tenoriert man richtig? Wie entscheidet man über Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit, was ist das ggf. überhaupt? Was macht man in besonderen Konstellationen (Mehrheit auf Kläger oder Beklagtenseite / teilweises Unterliegen) und so weiter. Das ist erstmal schließlich überwiegend neu und überwältigend. Das ergibt sich aber im Laufe der Station. Die Lernkurve ist im Ref extrem steil und man ist überwältigt wie schnell man von Nichtwissend völlig überfordert auf ein ganz anderes Niveau in kurzer Zeit gelangt.
2) Ganz wichtig: Stell sicher, dass das materielle Recht im Wesentlichen sitzt. Das Wissen wird vorausgesetzt und es ist ärgerlich, wenn neben den ohnehin neuen Informationen und Konstellationen, man auch noch feststellen muss, dass man materiell feststeckt oder etwas nicht versteht.
3) Wichtig: Frühzeitig beginnen Übungsklausuren deines OLG zu schreiben, sofern das angeboten wird. Ergibt natürlich nur insoweit Sinn wie du den Klausurtyp, der diese Woche dran ist, schon hattest / weißt wie man den bearbeite (Bsp.: Zivilurteil); das heißt in der Regel erst nach ca. 2-3 Monaten sinnvoll. Dadurch lernt man die Art und Weise wie die Klausuren gestellt werden kennen, sicher wiederkehrende Problembereiche im Zivilrecht gerne auch Beweiswürdigungen vorzugsweise von Zeugen und/oder Parteianhörungen nach § 141 I ZPO. Zudem korrigieren jedenfalls hier Examensprüfer die Klausuren des Klausurenkurses und geben dann noch Hinweise in der Besprechung usw., auch dazu, was ihnen als typische Fehler aufgefallen sind, auch in dem jeweiligen Durchgang in dem sie die Klausur im Examen gestellt hatten. Die Tipps sind oft sehr wertvoll, gerade weil diese Klausuren neben den wenigen AG-Pflichtklausuren die einzige wirklich strenge Rückmeldung zu den eigenen Fähigkeiten sind.
2) Ganz wichtig: Stell sicher, dass das materielle Recht im Wesentlichen sitzt. Das Wissen wird vorausgesetzt und es ist ärgerlich, wenn neben den ohnehin neuen Informationen und Konstellationen, man auch noch feststellen muss, dass man materiell feststeckt oder etwas nicht versteht.
3) Wichtig: Frühzeitig beginnen Übungsklausuren deines OLG zu schreiben, sofern das angeboten wird. Ergibt natürlich nur insoweit Sinn wie du den Klausurtyp, der diese Woche dran ist, schon hattest / weißt wie man den bearbeite (Bsp.: Zivilurteil); das heißt in der Regel erst nach ca. 2-3 Monaten sinnvoll. Dadurch lernt man die Art und Weise wie die Klausuren gestellt werden kennen, sicher wiederkehrende Problembereiche im Zivilrecht gerne auch Beweiswürdigungen vorzugsweise von Zeugen und/oder Parteianhörungen nach § 141 I ZPO. Zudem korrigieren jedenfalls hier Examensprüfer die Klausuren des Klausurenkurses und geben dann noch Hinweise in der Besprechung usw., auch dazu, was ihnen als typische Fehler aufgefallen sind, auch in dem jeweiligen Durchgang in dem sie die Klausur im Examen gestellt hatten. Die Tipps sind oft sehr wertvoll, gerade weil diese Klausuren neben den wenigen AG-Pflichtklausuren die einzige wirklich strenge Rückmeldung zu den eigenen Fähigkeiten sind.
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Wie am Anfang des Referendariats lernen? - von JuraisLife - 15.03.2025, 22:03
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