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Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben?
DRi1
Member
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Beiträge: 63
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2024
#11
13.03.2025, 22:33
Ich bin so vorgegangen, dass ich die Klausur am Rand sortiert habe mit Klammern 
"Rechtsansicht Kl", "str. Vortrag Kl", "prozessg" usw. Dann Lösungsskizze, Tenor. Danach die Entscheidungsgründe und das Rubrum und erst danach den Tatbestand, zur Not eben sehr kurz.

Es kommt auf die Lösung der rechtlichen Probleme an. Mit dem Tatbestand gewinnt man keine Klausur.
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Nachrichten in diesem Thema
Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von ausgelawt - 11.03.2025, 10:24
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von Rechtsverwender - 11.03.2025, 10:45
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von ausgelawt - 11.03.2025, 10:54
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von Rechtsverwender - 11.03.2025, 11:29
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von RefNdsOL - 11.03.2025, 11:05
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von Freidenkender - 11.03.2025, 18:27
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von RiNrw - 11.03.2025, 19:39
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von Pat09 - 12.03.2025, 00:30
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von Praktiker - 12.03.2025, 18:31
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von Rechtsverwender - 12.03.2025, 21:51
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von DRi1 - 13.03.2025, 22:33
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von RefNdsOL - 13.03.2025, 22:45
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von Ref_l - 18.03.2025, 19:12


 

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