12.03.2025, 17:47
(12.03.2025, 09:35)Pluto schrieb: Danke für die Antwort! Gilt das auch für die Justiz?
Der Staat und damit auch die Justiz ist (auch) für Einstellungen an Art. 33 Abs. 2 GG gebunden. Da sich jedenfalls bei Einsteigern in der Regel lediglich durch die Note wirkliche Unterschie der Befähigung und Eignung ergeben, ist diese primäres Einstellungskriterium; d.h. wenn ein öffentlicher Arbeitgeber eine bestimmmte Notengrenze als zwingend ausschreibt, dann besteht auch nur ab dieser Note die Möglichkeit Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren. Das heißt aber nicht, dass diese absolut gesetzte Untergrenze zu gleich auch mit einer realistischen Chance auf Einstellung einhergeht. Sie stellt vielmehr lediglich eine absolute Untergrenze dar.
Einzig Hamburg und ich meine SH (müsste ich nachschauen) schreiben offiziell noch mit (doppelt) vb aus, was im Fall HH auch nicht verwunderlich ist. NRW schreibt mit 9,0 aus; lässt aber auch Ausnahmen zu, wenn mindestens 7,76 P im zweiten E. und dafür gutes Abitur, gutes erstes Examen o.ä. Die restlichen Länder liegen entweder bei 8 P im zweiten (u.a. Nds und BY) oder bei verschiedensten Kombinationen von Erstem und Zweitem. Manche Länder haben nur ein bestimmtes Regelprofi, andere lassen teilweise Ausnahmen zu, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (wie das Bsp NRW oben). Du kannst dir das sonst auch auf den Seiten der für dich interessanten Länder anschauen.
Die ausgeschriebenen Grenzen stellen indes nur die Mindestnote zur Berücksichtigung dar und garantieren keine Einladung o.ä. Das kann sich dann noch mitunter stark unterscheiden in den einzelnen OLG Bezirken eines Landes und dort teilweise, wenn man bereit ist unbeliebte Orte zu übernehmen. Bsp: Der Auricher Bezirk im Bezirk des OLG OL hat teilweise es nicht ganz leicht Interessenten zu gewinnen. Ähnliches gibt es auch in anderen Ländern.
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Knapp unter VB - von Pluto - 11.03.2025, 22:28
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