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Knapp unter VB
Rechtsverwender
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#4
12.03.2025, 12:12
Nein. Da wird im Zweifelsfall streng nach Note eingeladen, weil das ein relativ objektives Kriterium ist.

Allerdings gibt es dort in den meisten Fällen (kA wie es z.B. die Bayerischen VGe halten) keine starren Grenzen in dem Bereich mehr. Die liegen niedriger. Die faktische Grenze ergibt sich aus der Zahl der notenstärkeren Bewerber.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.2025, 12:13 von Rechtsverwender.)
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