12.03.2025, 12:12
Nein. Da wird im Zweifelsfall streng nach Note eingeladen, weil das ein relativ objektives Kriterium ist.
Allerdings gibt es dort in den meisten Fällen (kA wie es z.B. die Bayerischen VGe halten) keine starren Grenzen in dem Bereich mehr. Die liegen niedriger. Die faktische Grenze ergibt sich aus der Zahl der notenstärkeren Bewerber.
Allerdings gibt es dort in den meisten Fällen (kA wie es z.B. die Bayerischen VGe halten) keine starren Grenzen in dem Bereich mehr. Die liegen niedriger. Die faktische Grenze ergibt sich aus der Zahl der notenstärkeren Bewerber.
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Knapp unter VB - von Pluto - 11.03.2025, 22:28
RE: Knapp unter VB - von Rechtsverwender - 11.03.2025, 23:28
RE: Knapp unter VB - von Pluto - 12.03.2025, 09:35
RE: Knapp unter VB - von RefNdsOL - 12.03.2025, 17:47
RE: Knapp unter VB - von Rechtsverwender - 12.03.2025, 12:12
RE: Knapp unter VB - von Hammu Rapi - 12.03.2025, 20:10
RE: Knapp unter VB - von Pluto - 13.03.2025, 11:56
RE: Knapp unter VB - von Rechtsverwender - 14.03.2025, 15:43
RE: Knapp unter VB - von DRi1 - 14.03.2025, 16:03
RE: Knapp unter VB - von Pluto - 14.03.2025, 16:24
RE: Knapp unter VB - von NewNRW24 - 17.03.2025, 02:35