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  5. Schwanger in großer Strafkammer
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Schwanger in großer Strafkammer
NMK
Junior Member
**
Beiträge: 35
Themen: 5
Registriert seit: Mar 2023
#1
12.03.2025, 11:27
Mal eine Frage an alle Strafrichter am Landgericht:

Wenn man als Richterin in einer großen Strafkammer schwanger wird, wie wird dann praktisch damit umgegangen, dass es wegen der bevorstehenden Geburt und ggf. Elternzeit zu einem Ausfall der Richterin kommt? Zwar kann man versuchen die bereits bestehenden Verfahren bis zu dem Tag abzuschließen, aber wird man dann auch für neue, potentiell lang andauernde Verfahren auch weiterhin eingebunden unter Hinzunahme eines Ersatzrichters? 
Zwar erleichtert die Vorschrift des § 229 Abs. 3 StPO die Lage etwas, aber wenn ich das richtig sehe kann die Unterbrechung dann ja trotzdem nur auf 2 Monate ausgeweitet werden, was sicherlich für einzelne Verfahren eine Lösung bietet, aber allzu viele sollten es dann ja auch nicht sein, weil man sonst praktisch die Elternzeit nicht wahrnehmen kann.
Als Proberichterin kommt man vermutlich nach der Elternzeit (bei mir wären 6 Monaten angedacht) auch nicht in die gleiche Kammer zurück oder? 

Mir persönlich stellt sich die Frage, weil ich demnächst in der Justiz anfangen möchte und einen Kinderwunsch habe. Ich habe gehört, dass man im Bewerbungsgespräch gefragt wird, wo man am liebsten eingesetzt werden würde. Zwar würde ich die Arbeit in einer Strafkammer präferieren, habe nun aber überlegt, das dies wegen des Kinderwunsches als Erstverwendung möglicherweise nicht so geeignet ist. 

Ich freue mich über Erfahrungen aus der Praxis :)
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Nachrichten in diesem Thema
Schwanger in großer Strafkammer - von NMK - 12.03.2025, 11:27
RE: Schwanger in großer Strafkammer - von NRWAG - 17.03.2025, 15:57
RE: Schwanger in großer Strafkammer - von Arva - 23.03.2025, 11:52
RE: Schwanger in großer Strafkammer - von RiLG Hessen - 23.03.2025, 15:06


 

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