• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben?
Antworten

 
Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben?
RiNrw
Junior Member
**
Beiträge: 29
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#7
11.03.2025, 19:39
(11.03.2025, 18:27)Freidenkender schrieb:  wir haben damals von unseren Referenten den Tipp bekommen zuerst die Entscheidungsgründe, dann Rubrum, dann Tatbestand. Begründung: meisten Punkte gibt es für die Entscheidungsgründe und die wenigsten für den Tatbestand. So zumindest meine Vermutung ohne selbst Korrektor zu sein. Ich habe zumindest Klausuren ohne geforderten Tatbestand im Examen über den Strich gesetzt

Am Ende Geschmacksfrage. Wie fühlst du dich am sichersten. Willst du schnell was auf dem Papier abgeschlossen haben? Dann Tatbestand. Mir hat das Schreiben der Entscheidungsgründe geholfen, beim Schreiben des Tatbestandes ggf. noch Details in der Darstellung zu schärfen
Ich kann die Taktik total nachvollziehen, finde sie allerdings sehr riskant. Natürlich ist der Tatbestand kein Punktebringer und taucht ja auch in Lösungsskizzen nicht auf. Aus Korrektorensicht ist die Arbeit allerdings ohne Tatbestand einfach untauglich. 

Ich persönlich würde mit dem Tatbestand anfangen und erst dann die Entscheidungsgründe schreiben, allerdings den Tatbestand abbrechen bei der von dir gesetzten Zeit und ggf später darauf zurückkommen. 

Ich finde deine Zeiteinteilung gar nicht so verkehrt, aber offenbar bist du zu langsam beim Schreiben. Deshalb wäre auch mein Tipp es zu üben.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von ausgelawt - 11.03.2025, 10:24
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von Rechtsverwender - 11.03.2025, 10:45
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von ausgelawt - 11.03.2025, 10:54
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von Rechtsverwender - 11.03.2025, 11:29
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von RefNdsOL - 11.03.2025, 11:05
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von Freidenkender - 11.03.2025, 18:27
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von RiNrw - 11.03.2025, 19:39
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von Pat09 - 12.03.2025, 00:30
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von Praktiker - 12.03.2025, 18:31
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von Rechtsverwender - 12.03.2025, 21:51
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von DRi1 - 13.03.2025, 22:33
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von RefNdsOL - 13.03.2025, 22:45
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von Ref_l - 18.03.2025, 19:12


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus