• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben?
Antworten

 
Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben?
Rechtsverwender
Member
***
Beiträge: 59
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2025
#5
11.03.2025, 11:29
(11.03.2025, 10:54)ausgelawt schrieb:  Ich habe in Eile geschrieben und schneller gedacht als getippt. Mir ist schon klar, dass die Entscheidungsgründe Zulässigkeit und Begründetheit der Klage umfasst. Die Begrifflichkeiten sind nicht das Problem. Wie teilst du dir die Zeit ein?

Das wirst Du selbst am besten wissen. Aus Erfahrung: Nachlässigkeiten passieren nicht mal eben so, sondern weil jemand zu wenig auf Stringenz achtet. Fang damit in jeder blöden WhatsApp Nachricht an. Wenn dein Gegenüber nachfragen muss, fehlt was. Hier sagen wir es dir. In der Klausur sagt es Dir die Note.

Meine Zeiteinteilung in Urteilsklausuren hing immer ein wenig an deren Komplexität. Am Ende war es aus dem Handgelenk geschrieben. Grob:
1h Skizze.
Bestandsaufnahme: bin ich fast durch oder zieht es sich? Wenn ja, warum? Gibt es ein Problem, das ich gezielt opfern kann um Zeit zu gewinnen oder ist hier eine versaute Reinschrift (wir haben noch mit der Hand geschrieben) die bessere Option.
Noch max. 30-45 Minuten für die Skizze, falls nötig.
Tatbestand, so schnell wie möglich runter schreiben. Der Inhalt ist (s. Vorposter) vorgegeben, es dauert also so lange, wie es dauert.
Die letzten Seiten des Urteils schreiben (damit sie lesbar sind, entfällt bei dir, und alle nötigen Entscheidungen enthalten, die man unter Zeitdruck gerne vergisst).
Was dann blieb, war die Zeit, in der ich die EG von oben nach unten geschrieben habe.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.03.2025, 11:45 von Rechtsverwender.)
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von ausgelawt - 11.03.2025, 10:24
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von Rechtsverwender - 11.03.2025, 10:45
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von ausgelawt - 11.03.2025, 10:54
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von Rechtsverwender - 11.03.2025, 11:29
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von RefNdsOL - 11.03.2025, 11:05
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von Freidenkender - 11.03.2025, 18:27
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von RiNrw - 11.03.2025, 19:39
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von Pat09 - 12.03.2025, 00:30
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von Praktiker - 12.03.2025, 18:31
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von Rechtsverwender - 12.03.2025, 21:51
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von DRi1 - 13.03.2025, 22:33
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von RefNdsOL - 13.03.2025, 22:45
RE: Tatbestand oder Entscheidungsgründe zuerst schreiben? - von Ref_l - 18.03.2025, 19:12


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus