10.03.2025, 15:19
Es ist ein wenig (!) vergleichbar mit einem Einschreiben mit Rückschein. Dabei erhält der Versender, den vom Empfänger unterschriebenen Rückschein zurückgesandt.
Bei der PZU wird vor dem Versenden, das zuzustellende kuvertierte Schriftstück in ein weiteren (gelben) Umschlag gepackt, in dem sich zusätzlich eine Zustellungsurkunde befindet. Bei der Zustellung, entnimmt der Zusteller Schriftstück und Zustellungsurkunde aus dem Umschlag, stellt einer entsprechenden Möglichkeit nach (Übergabe an Empfänger, Briefkasten usw.) das kuvertierte Schriftstück zu und füllt die Zustellungsurkunde aus, d.h. gibt dort an wie er zugestellt hat (siehe Möglichkeiten in der ZPO, auf die die anderen Prozess- und Verfahrenssordnungen überwiegend verweisen), wann er zugestellt hat und wer er (der Zusteller) ist.
Diese Zustellungsurkunde geht dann an den Auftraggeber der Zustellung zurück.
Bei der PZU wird vor dem Versenden, das zuzustellende kuvertierte Schriftstück in ein weiteren (gelben) Umschlag gepackt, in dem sich zusätzlich eine Zustellungsurkunde befindet. Bei der Zustellung, entnimmt der Zusteller Schriftstück und Zustellungsurkunde aus dem Umschlag, stellt einer entsprechenden Möglichkeit nach (Übergabe an Empfänger, Briefkasten usw.) das kuvertierte Schriftstück zu und füllt die Zustellungsurkunde aus, d.h. gibt dort an wie er zugestellt hat (siehe Möglichkeiten in der ZPO, auf die die anderen Prozess- und Verfahrenssordnungen überwiegend verweisen), wann er zugestellt hat und wer er (der Zusteller) ist.
Diese Zustellungsurkunde geht dann an den Auftraggeber der Zustellung zurück.
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PZU und Einschreiben - von Lost_inPages - 10.03.2025, 12:42
RE: PZU und Einschreiben - von RefNdsOL - 10.03.2025, 15:19
RE: PZU und Einschreiben - von Lost_inPages - 10.03.2025, 18:11
RE: PZU und Einschreiben - von RefNdsOL - 10.03.2025, 18:25