08.03.2025, 18:16
(08.03.2025, 17:45)RefNdsOL schrieb:(08.03.2025, 17:08)Sesselpupser schrieb:(08.03.2025, 12:20)Praktiker schrieb:Willst du das ernsthaft leugnen?(08.03.2025, 09:41)Sesselpupser schrieb: Man wird halt in naher Zukunft über Leistungskürzungen sorgen müssen und für Maßnahmen, die dafür sorgen, dass nicht Millionen Arbeitsfähige im Arbeitslosengeld sind, ...
Millionen? Milliarden! Dieses Schönreden der Situation ist der Anfang vom Ende!
https://de.statista.com/statistik/daten/...ittswerte/
Und dabei sind sonstige Sozialleistungen die eigentlich nichts anderes sind als Sozialhilfe, aber zur Beschönigung eben anders heißen, wie Wohngeld, oder Frührentner, „Minijobs“, „1-€-Jobs“, Eingliederung etc., gar nicht mitgerechnet.
Sozialversicherungen und Sozialhilfe sind etwas völlig unterschiedliches, vgl. auch Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 12 GG und die dahinterstehenden Definitionen. Siehe dazu auch Art. 72 Abs. 2 GG, der Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG erfasst aber nicht Nr. 12 GG. Auch die Finanzierung von Sozialversicherungen, um die es in dem journalistischen Beitrag geteht, funktioniert grundlegend verschieden, von der Finanzierung der öffentlichen Fürsorge. Während Sozialversicherungen durch Beiträge finanziert werden, ist das bei anderen Leistungen der öffentlichen Fürsorge durch Steuermittel der Fall. Das ist insofern bedeutsam, dass die Vorschriften der Finanzverfassung, Art. 104a ff. GG grundsätzlich vorsehen, dass es einen Steuerhaushalt gibt, d.h. alles staatliches Handeln durch Steuern zu finanzieren ist. Beiträge sind neben Gebühren, die verbreiteste, zulässige Ausnahmeregelung davon. Daneben gibt es noch als sehr viel enger gefasste Ausnahme die Sonderabgabe, die bspw. Finanzdienstleistungsinstitute zur Finanzierung der BaFin entrichten müssen.
Im Übrigen hat Praktikers Beitrag einen subtilen Unterton, der auf Satire hindeutet.
Als Jurist muss man sich da schon wieder dran gewöhnen, um hinter die juristischen Kategorien zu schauen. Wie der Gesetzgeber einzelne Sozialtransferleistungen auch ettikitiert und benennt, die Wirkungsweise und der Effekt ist exakt das gleiche. Bürger zahlt (zwangsweise) ein, und kriegt bei Bedarf Leistungen aus dem großen Topf. Gleichzeitig kriegt aber auch jeder der nicht einzahlt etwas. Im Endeffekt sind diese Systeme also wirkungsgleich. Die staatliche Rente wird übrigens im ganz großen Stil durch Steuergeld gestützt, nur so ist das System auch jetzt schon überhaupt noch am Leben zu halten. Das ist übrigens der größte Posten im Bundeshaushalt. Es gibt auch insgesamt nur einen Bundeshaushalt, egal in wie viele Schubladen, „Sondervermögen“ oder sonstiger trickreich Posten man ihn einteilt. Es gibt auch nur ein Brutto der Steuerzahler, das man verteilen kann.
Und ein ironischer Unterton macht den Inhalt nicht richtig. Wir sind hier nicht beim SPD-Fernsehinterview, bei dem man mit Behauptungen durchkommt, es gäbe ja nur ein paar 10000 „Totalverweigerer“.
Nachrichten in diesem Thema
Grundgesetz zwingt zur Reform der Sozialversicherung? - von Querleser - 05.03.2025, 23:32
RE: Grundgesetz zwingt zur Reform der Sozialversicherung? - von Freidenkender - 06.03.2025, 11:04
RE: Grundgesetz zwingt zur Reform der Sozialversicherung? - von Egal_ - 07.03.2025, 19:40
RE: Grundgesetz zwingt zur Reform der Sozialversicherung? - von Sesselpupser - 08.03.2025, 09:41
RE: Grundgesetz zwingt zur Reform der Sozialversicherung? - von Praktiker - 08.03.2025, 12:20
RE: Grundgesetz zwingt zur Reform der Sozialversicherung? - von Sesselpupser - 08.03.2025, 17:08
RE: Grundgesetz zwingt zur Reform der Sozialversicherung? - von RefNdsOL - 08.03.2025, 17:45
RE: Grundgesetz zwingt zur Reform der Sozialversicherung? - von Sesselpupser - 08.03.2025, 18:16
RE: Grundgesetz zwingt zur Reform der Sozialversicherung? - von RefNdsOL - 08.03.2025, 18:40
RE: Grundgesetz zwingt zur Reform der Sozialversicherung? - von Praktiker - 08.03.2025, 18:52
RE: Grundgesetz zwingt zur Reform der Sozialversicherung? - von admin - 08.03.2025, 18:59