06.03.2025, 17:16
Bürgergeld scheidet "nur" aus, wenn dein Partner "zu gut" verdient. Manchmal bekommt man auch nur einen Wohnkostenzuschuss oder begrenztes Bürgergeld. Die Grenzen kenne ich da nicht genau. Und ihr müsst auch schon ein Jahr zusammenleben zum ZP der Antragstellung.
Bei uns hat eine Person sich zurück zu den Eltern gemeldet und eine andere den Partner als WG bezeichnet. Für mich wäre da Unehrlichkeit aber nichts gewesen muss ich sagen.
Ich würde mich auf jeden Fall als WissMit bewerben. Ein 450 (oder wo die Grenze jetzt liegt) Job hilft leider überhaupt nicht. Die Krankenversicherung privat tragen macht wirklich wenig Spaß.
Falls du aber einen Nebenjob während des Ref hattest (über 450 Euro hinaus) besteht vllt darüber ein Anspruch
Bei uns hat eine Person sich zurück zu den Eltern gemeldet und eine andere den Partner als WG bezeichnet. Für mich wäre da Unehrlichkeit aber nichts gewesen muss ich sagen.
Ich würde mich auf jeden Fall als WissMit bewerben. Ein 450 (oder wo die Grenze jetzt liegt) Job hilft leider überhaupt nicht. Die Krankenversicherung privat tragen macht wirklich wenig Spaß.
Falls du aber einen Nebenjob während des Ref hattest (über 450 Euro hinaus) besteht vllt darüber ein Anspruch
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Wie geht's nach der Mündlichen finanziell weiter? - von Holymoly - 18.02.2025, 17:41
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