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Früher erster Termin vs schriftliches Vorverfahren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.945
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
05.03.2025, 08:35
Schriftliches Vorverfahren wenn man entweder ein VU erwartet (dann spart man sich den Termin) oder wenn man (z.B. Arzthaftung) schon vor dem Termin ein Sachverständigengutachten einholen will.

Früher erster Termin, wenn man die Leute möglichst schnell vor sich haben will, um mit ihnen zu reden, das Verfahren zu steuern, Hinweise zu geben und den Fall zu vergleichen. Außerdem, wenn es zeitkritisch ist (Räumung).

Alles weitere ist Geschmackssache, Du wirst hier verschiedene Ansichten finden. Ich persönlich habe das schriftliche Vorverfahren gemieden wo es ging, weil die Gefahr besteht, dass die Akte sich aufbläht, weil die Anwälte ohne zu wissen worauf es ankommt Schriftsatz auf Schriftsatz schicken. Jeder erwidert auf alles und am Ende nicht mal mehr zum Streitgegenstand. Man muss also dauern lesen und Hinweise geben, damit es nicht ausartet. Meine hässlichsten Verfahren waren immer solche, die ohne frühen ersten Termin begonnen hatten. Allerdings muss man auch sagen, dass ich immer binnen sechs Wochen einen Termin frei hatte. Wenn der erst nach drei Monaten kommt, ergibt es natürlich keinen Sinn mehr.
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Früher erster Termin vs schriftliches Vorverfahren - von NewNRW24 - 04.03.2025, 18:47
RE: Früher erster Termin vs schriftliches Vorverfahren - von Praktiker - 05.03.2025, 08:35
RE: Früher erster Termin vs schriftliches Vorverfahren - von Brandenburg92 - 05.03.2025, 21:05
RE: Früher erster Termin vs schriftliches Vorverfahren - von Praktiker - 05.03.2025, 22:33
RE: Früher erster Termin vs schriftliches Vorverfahren - von NewNRW24 - 06.03.2025, 22:06


 

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