04.03.2025, 22:43
Sowas müsste doch in der Promotionsordnung stehen, war bei mir jedenfalls so. Danach musste ich es u.a. meinem Betreuer anzeigen und es durfte nur ein untergeordneter Teil der Diss sein. Ich habe den Aufsatz aber generell mit dem Erstprüfer abgestimmt, u.a. um sicherzugehen, dass er mir in Bezug auf die untergeordnete Bedeutung zustimmt.
Nachrichten in diesem Thema
Vorabveröffentlichung von Diss-Inhalten - von jabberwocky9 - 27.02.2025, 13:58
RE: Vorabveröffentlichung von Diss-Inhalten - von deinGläubiger - 04.03.2025, 10:52
RE: Vorabveröffentlichung von Diss-Inhalten - von Freidenkender - 04.03.2025, 11:14
RE: Vorabveröffentlichung von Diss-Inhalten - von AJL4 - 04.03.2025, 22:43