04.03.2025, 11:14
wir hatten einen absoluten Highflyer im Ref der schon mehrere Aufsätze u.a. zusammen mit 2 Profs zu überpositiven Recht und Verfassungsrecht (war mir persönlich alles viel zu Rechtstheorie) veröffentlicht hatte. Der hat uns immer die Frage gestellt, ob er sich selbst zitieren darf ;) Nachdem die vorherigen Veröffentlichungen aber nicht den wesentlichen Kern der Diss abgedeckt haben, war es wohl unproblematisch. Er ist vor Veröffentlichung, aber auf seinen Doktorvater zugegangen und hat es geklärt
Nachrichten in diesem Thema
Vorabveröffentlichung von Diss-Inhalten - von jabberwocky9 - 27.02.2025, 13:58
RE: Vorabveröffentlichung von Diss-Inhalten - von deinGläubiger - 04.03.2025, 10:52
RE: Vorabveröffentlichung von Diss-Inhalten - von Freidenkender - 04.03.2025, 11:14
RE: Vorabveröffentlichung von Diss-Inhalten - von AJL4 - 04.03.2025, 22:43