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Vorabveröffentlichung von Diss-Inhalten
deinGläubiger
Junior Member
**
Beiträge: 40
Themen: 3
Registriert seit: Nov 2021
#2
04.03.2025, 10:52
Hi, 

ich befinde mich in einer ähnlichen – nicht identischen – Situation. Ich habe meine Diss bald fertig und möchte im Sommer abgeben. Nebenbei habe ich zwei im Druck veröffentlichte Beiträge geschrieben, die Urteile besprechen. Ich halte meine Situation für unproblematisch, weil es um aktuelle Urteile geht, die zwar relevant für mein Thema sind, aber bei Weitem nicht den Kerninhalt abbilden. Zudem ist eine Urteilsanmerkung qualitativ und quantitativ nicht dasselbe wie ein Aufsatz, der gut und gerne mal 20+ Seiten (Word) umfassen könnte. Ob und inwieweit das für dein Thema ebenfalls gilt, wirst letztlich nur du beantworten können. Ich kann mir aber vorstellen, dass die Schwelle zum akademischen Mehrwert, den deine Arbeit bringen muss, in negativer Hinsicht nicht überschritten ist, wenn du nicht mehrere Aufsätze, Bücher oÄ veröffentlicht hast und deine Diss nur ein Cuvee dieser Arbeiten darstellt oder wenn dein Aufsatz nicht gerade den Hauptteil deiner Arbeit darstellt, auf den du zB mit hunderten Seiten Wiederholung bestehender Arbeiten hingearbeitet hast.
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Nachrichten in diesem Thema
Vorabveröffentlichung von Diss-Inhalten - von jabberwocky9 - 27.02.2025, 13:58
RE: Vorabveröffentlichung von Diss-Inhalten - von deinGläubiger - 04.03.2025, 10:52
RE: Vorabveröffentlichung von Diss-Inhalten - von Freidenkender - 04.03.2025, 11:14
RE: Vorabveröffentlichung von Diss-Inhalten - von AJL4 - 04.03.2025, 22:43


 

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