Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
02.03.2025, 11:34
(02.03.2025, 11:18)FrankfurtJura schrieb: Hallo und einen schönen Sonntag!
Als jemand, der sich auch auf LinkedIN rumtreibt, und seit mittlerweile fast zehn Jahren Anwalt ist, fällt auf, dass vermehrt über die abnehmende Qualität der Justiz gesprochen wird. Verfahren dauern ewig lange, Richter sind mit den Verfahren inhaltlich überfordert. Es ergebenen in der Sache „falsche“ Urteile, weil Dinge übersehen werden oder nicht gesehen werden wollen. Nehmt ihr das auch so wahr? Ich für meinen Teil habe eigentlich ganz gute Erfahrungen an den hiesigen LG‘s gemacht.
Es gibt einen Unterschied zwischen falschen Urteilen, die auf einer Rechtsverletzung beruhen und damit revisibel sind und Urteilen, die lediglich als "falsch" aufgefasst werden, weil man möglicherweise mit der Entscheidung nicht einverstanden ist. Für ersteres gibt es das Rechsmittelvefahren, das in jeder Gerichtsbarkeitkeit im Fall der Rechtsverletzung gegeben ist, auch in denen die grundsätzlich restriktiver im Zugang zu Rechtsmittelgerichten sind, bspw. § 124 VwGO; ggf. sofern entgegen der Vorschriften der Zugang zum Rechtsmittelgericht fälschlicherweise verneint wird, stellt dies zudem einen mit der Verfassungsbeschwerde angreifbare Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richters dar.
Die ordentlichen Gerichte haben die Dieselwelle schon länger hinter sich gelassen, sodass mittlerweile es dort mehr das übliche ist wie sonst auch. Auch der zeitweise durch Corona entstandene Stau, ist abgebaut. Die VGs haben mehr zu tun, aber das schon seit längerer Zeit, wobei dort entsprechend auch verstärkt die letzten 10 Jahre in den meisten Ländern mehr eingestellt wurde, um der erhöhten Belastung entgegenzuwirken. VG-Verfahren haben außerhalb von Asylsachen aber immer schon länger gedauert als die Verfahren vor den ordentlichen Gerichten. Die SGs hatten auch schon mal höhere Belastung bspw. in den Jahren nach der Einführung des ALG-2 ("Hartz IV") gab es große Klagewellen und viele dazu zu klärende Rechtsfragen. Im Zuge der Einführung des Bürgergeldes gab es weniger drastische Veränderungen, die zu neuen zu klärenden Rechtsfragen geführt hätten.
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