27.02.2025, 16:07
(27.02.2025, 14:47)Almöhi schrieb:(27.02.2025, 14:35)Homer S. schrieb:(27.02.2025, 11:34)Aktenabgrund schrieb:(23.02.2025, 09:01)Homer S. schrieb:(23.02.2025, 03:20)DRi1 schrieb: Interne Wege gibst letztlich 2, aber:
Mit dem Ziel der Versetzung = Richter kraft Auftrages, das geht aber nur als Lebenszeitbeamter. Ansonsten geht Richter auf Zeit nur für Lebenszeitbeamte, für mindestens 2 Jahre, aber ist begründungsbedürfnis (vorübergehender Personalbedarf).
Also letztlich ist es einfacher, wenn man erstmal auf Lebenszeit ernannt ist. Richter kraft Auftrages sind wie Proberichter, für 2 Jahre, dann entweder Rückkehr (bei Nichtbewährung oder weil derjenige sich eben dagegen entscheidet) oder Ernennung zum Richter auf Lebenszeit.
Theoretisch hast du vollkommen recht. Für die ordentliche Gerichtsbarkeit in NRW (zumindest Hamm und Ddorf) kann ich dir allerdings sagen, dass die Justiz hier nicht mitspielt - danach käme nur eine Entlassung und anschließende Wiederverbeamtung in Betracht. Da das in meinen Augen keinen anderen Grund hat (haben kann?), als eine erneute Probezeit zu begründen, in der du nach deren Pfeife tanzen musst, wäre ich entsprechend skeptisch.
Im Zweifel ruf bei dem Personaldez an, der wird dir sagen ob das geht. Kannst die Info bzgl. dem VG dann ja gerne mal hierlassen.
Eine Rückfrage an den TE, nach einem Jahr BezReg steht doch bei euch der vorrübergehende Wechsel ins IM an? Ist hier nicht zu erwarten, dass du dich in ähnlicher Tiefe mit den Verwaltungsrecht befassen würdest wie am VG?
Das ist ja interessant. Man durchläuft also das normale Bewerbungsverfahren mit Erfolg und die Zusage gilt dann nur unter der Prämisse, dass man sich aus dem bisherigen Dienstverhältnis entlässt, um noch einmal erneut als Richter auf Probe eingestellt zu werden, wobei natürlich die vorherigen Dienstzeiten bei der Probezeit anzurechnen sein müssten (?). Demnach geht es ggf. um 1 Jahr Probezeit und aufgrund dessen wird von der Möglichkeit des Richters kraft Auftrag kein Gebrauch gemacht?
Ich habe da auch erhebliche Zweifel ob das rechtmäßig ist... Aber es geht tatsächlich um drei Jahre Probezeit.
Genau, von der Möglichkeit wird aktuell nur für StA auf Lebenszeit, die die Laufbahn wechseln wollen Gebrauch gemacht.
Ich war ja einige Jahre in der Justiz in NRW und kann mir daher nur vorstellen, dass das so gelebt wird, um die Leute aus der Verwaltung klein halten zu können. Mit der Sicherheit eines A13 / A14 Beamtenverhältnisses im Rücken, würdest du nämlich sicher nicht so mit dir umgehen lassen, wie die Justiz es mit Leuten macht, denen potentiell die (vorrübergehende) Arbeitslosigkeit droht.
Mhm ich bin da auch nicht gänzlich firm, aber habe eben im Hinterkopf, dass Zeiten der Beschäftigung im öD grundsätzlich auf die Probezeit angerechnet werden und zwar bis zur Verkürzung der Probezeit auf den Mindestzeitraum von einem Jahr. Bei einem auf Lebenszeit ernannten Beamten dürfte es damit quasi um keine längere Probezeit gehen können ...? Deswegen verstehe ich das Prozedere ebenfalls wie mein Vorschreiber auch nicht ganz. Vermutlich ist Richter kraft Auftrag sowieso nur der absolute Notnagel, falls man keinen "frischen" unverbeamteten Nachwuchs erhält
Also bitte nicht denken, dass das meine Auffassung ist. Ich gebe hier nur wieder, was mir mitgeteilt wurde.
Bzgl. der Probezeit weiß ich allerdings, dass das zumindest bei uns eine Ermessensregelung ist. Sofern man diese innerhalb einer Verwaltung einheitlich ausübt würde ich zumindest diesbezüglich keine rechtlichen Probleme sehen. Der TE kann ja hier gerne berichten, sollte er mit dem Personaldez. eines Gerichts bzw. eines OLG gesprochen haben...
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Abordnung von Bezirksregierung in Justiz? - von Amtsbub - 23.02.2025, 01:57
RE: Abordnung von Bezirksregierung in Justiz? - von DRi1 - 23.02.2025, 03:20
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RE: Abordnung von Bezirksregierung in Justiz? - von Homer S. - 27.02.2025, 16:49
RE: Abordnung von Bezirksregierung in Justiz? - von RefNdsOL - 27.02.2025, 17:00