27.02.2025, 13:58
Ich promoviere und schreibe nebenher an einem Aufsatz, der sich eigentlich mit einem anderen, verwandten Thema befassen sollte, jetzt aber doch recht viele Schnittstellen mit dem Dissthema aufweist. Frage: habt ihr damit Erfahrungen, inwieweit ein Gedanke, auf den man selbst gekommen ist, aber den man zuvor bereits als Aufsatz veröffentlicht hat, nicht mehr als Diss-Leistung gewertet wird? Wie hoch ist da der Abschlag? Klar ist, dass die Diss auch unveröffentlichte Gedanken enthalten muss, aber vielleicht gibt es hier ja jemanden, dem dieses Vorgehen als unschädlich empfohlen oder dringend davon abgeraten wurde.
Vielen Dank schon Mal für die Antworten!
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Nachrichten in diesem Thema
Vorabveröffentlichung von Diss-Inhalten - von jabberwocky9 - 27.02.2025, 13:58
RE: Vorabveröffentlichung von Diss-Inhalten - von deinGläubiger - 04.03.2025, 10:52
RE: Vorabveröffentlichung von Diss-Inhalten - von Freidenkender - 04.03.2025, 11:14
RE: Vorabveröffentlichung von Diss-Inhalten - von AJL4 - 04.03.2025, 22:43