24.02.2025, 08:28
Im Übrigen ist es grad egal, ob das VU zulässig war und ob die Klage zulässig war. Es ist ergangen und das Gericht ist nach 318 ZPO daran gebunden. Wenn der Verurteilte keinen Einspruch einlegt, ist es falsch, aber rechtskräftig. Wobei, wenn Du Recht hast, die Rechtskraft darunter leidet, dass ihr Gegenstand nicht bestimmt werden kann ;)
Nachrichten in diesem Thema
Erledigung nach Teil-VU und Streitgenossenschaft - von moxsn - 22.02.2025, 14:08
RE: Erledigung nach Teil-VU und Streitgenossenschaft - von Praktiker - 23.02.2025, 21:29
RE: Erledigung nach Teil-VU und Streitgenossenschaft - von RefNdsOL - 23.02.2025, 22:03
RE: Erledigung nach Teil-VU und Streitgenossenschaft - von Praktiker - 24.02.2025, 08:28