22.02.2025, 14:08
Moin,
ich habe folgendes Problem:
Kläger hat vier Forderungen gegen Erblasser. Der Kläger ist Sohn von B1 aus früherer Beziehung und Stiefbruder von B2 und B3. Er macht nun im Rahmen einer Teilklage einen Betrag X gegen die Erbengemeinschaft (B1, B2 und B3) geltend, ohne zu konkretisieren, welche Forderungen geltend gemacht werden.
Es ergeht Teil-Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren gegen B1, die ihre Verteidigungsbereitschaft nicht angezeigt hat. Das Teil-VU wird nur ihr zugestellt. 2 Monate nach Zustellung zahlt B1 die Summe X an den Kläger nachdem der Gerichtsvollzieher vor der Tür stand. Der Kläger erklärt daraufhin die Erledigung und verlangt, dass sich die Beklagten dem anschließen. B2 und B3 widersprechen und wollen das Ergebnis des Teil-VU nicht so stehen lassen. B2 ehebt Widerklage nachdem B1 ihr einen vermeintlichen Rückzahlungsanspruch über die Summe X abgetreten hat. Kläger beantragt Abweisung der Widerklage und rechnet hilfsweise mit zwei konkret genannten Forderungen in Höhe der Summe X auf.
Im Rahmen der Klage auf Feststellung der Erledigung bin ich mir sicher, dass die Klage unbegründet ist, da die ursprüngliche Klage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses unbestimmt und damit unzulässig war.
Die Frage ist nun, wie ich mit der Widerklage verfahre, da ich keinen Weg finde, das Teil-VU zu beseitigen, obwohl ich mit Recht sicher bin, dass es nicht hätte erlassen werden dürfen. Ich gehe mal nicht davon aus, dass B2 und B3 einen Einspruch in das Teil-VU gegen B1 erheben dürfen oder?
Hat hier jemand dazu eine Idee?
ich habe folgendes Problem:
Kläger hat vier Forderungen gegen Erblasser. Der Kläger ist Sohn von B1 aus früherer Beziehung und Stiefbruder von B2 und B3. Er macht nun im Rahmen einer Teilklage einen Betrag X gegen die Erbengemeinschaft (B1, B2 und B3) geltend, ohne zu konkretisieren, welche Forderungen geltend gemacht werden.
Es ergeht Teil-Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren gegen B1, die ihre Verteidigungsbereitschaft nicht angezeigt hat. Das Teil-VU wird nur ihr zugestellt. 2 Monate nach Zustellung zahlt B1 die Summe X an den Kläger nachdem der Gerichtsvollzieher vor der Tür stand. Der Kläger erklärt daraufhin die Erledigung und verlangt, dass sich die Beklagten dem anschließen. B2 und B3 widersprechen und wollen das Ergebnis des Teil-VU nicht so stehen lassen. B2 ehebt Widerklage nachdem B1 ihr einen vermeintlichen Rückzahlungsanspruch über die Summe X abgetreten hat. Kläger beantragt Abweisung der Widerklage und rechnet hilfsweise mit zwei konkret genannten Forderungen in Höhe der Summe X auf.
Im Rahmen der Klage auf Feststellung der Erledigung bin ich mir sicher, dass die Klage unbegründet ist, da die ursprüngliche Klage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses unbestimmt und damit unzulässig war.
Die Frage ist nun, wie ich mit der Widerklage verfahre, da ich keinen Weg finde, das Teil-VU zu beseitigen, obwohl ich mit Recht sicher bin, dass es nicht hätte erlassen werden dürfen. Ich gehe mal nicht davon aus, dass B2 und B3 einen Einspruch in das Teil-VU gegen B1 erheben dürfen oder?
Hat hier jemand dazu eine Idee?
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Erledigung nach Teil-VU und Streitgenossenschaft - von moxsn - 22.02.2025, 14:08
RE: Erledigung nach Teil-VU und Streitgenossenschaft - von Praktiker - 23.02.2025, 21:29
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