22.02.2025, 01:32
ja wir unterschreiben es nicht mehr. Unsere Kammer fordert eine uneingeschränkte Möglichkeit sich von der Arbeit freistellen zu lassen. Betriebliche Belange zählen da nicht. Man muss dies inzwischen nicht nur gegenüber der Kammer erklären sondern auch arbeitsvertraglich festlegen. Da war für uns die Grenze erreicht.
Wir haben über 400 Volljuristen im Haus aber nur noch knapp 20 sind als Syndikus zugelassen
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Nachrichten in diesem Thema
RA Nebenberufich Selbständig oder Angestellt Vollzeit - von Fragend - 13.02.2025, 20:33
RE: RA Nebenberufich Selbständig oder Angestellt Vollzeit - von Äfes - 13.02.2025, 23:36
RE: RA Nebenberufich Selbständig oder Angestellt Vollzeit - von Egal_ - 13.02.2025, 23:57
RE: RA Nebenberufich Selbständig oder Angestellt Vollzeit - von Egal_ - 13.02.2025, 23:46
RE: RA Nebenberufich Selbständig oder Angestellt Vollzeit - von Gast112351235 - 13.02.2025, 23:49
RE: RA Nebenberufich Selbständig oder Angestellt Vollzeit - von Fragend - 14.02.2025, 00:47
RE: RA Nebenberufich Selbständig oder Angestellt Vollzeit - von Fragend - 14.02.2025, 00:42
RE: RA Nebenberufich Selbständig oder Angestellt Vollzeit - von Äfes - 14.02.2025, 09:38
RE: RA Nebenberufich Selbständig oder Angestellt Vollzeit - von Gast112351235 - 14.02.2025, 15:59
RE: RA Nebenberufich Selbständig oder Angestellt Vollzeit - von Fragend - 20.02.2025, 22:41
RE: RA Nebenberufich Selbständig oder Angestellt Vollzeit - von Egal_ - 21.02.2025, 09:46
RE: RA Nebenberufich Selbständig oder Angestellt Vollzeit - von Freidenkender - 22.02.2025, 01:32


