21.02.2025, 21:48
(21.02.2025, 21:25)Rechtsverwender schrieb:(21.02.2025, 21:16)AhoiCZ schrieb:Es werden keine weiteren Beiträge gezahlt, der Quotient für die Berechnung der Rente wird also kleiner, die Rente sinkt (bzw. steigt nicht weiter an).(19.02.2025, 18:30)Rechtsverwender schrieb: Bitte denke auch dran, dass die Rente im Versorgungswerk bei einem Wechsel einbrechen wird.Was genau ist mit Einbrechen gemeint?
Allerdings sollte man sich einmal das entsprechende Beamtenversorgungsgesetz seines Landes anschauen. In Nds können bspw. bis iirc zehn Jahre als Rechtsanwalt auf die Berechnung für die Dienstzeit, die der Pensionshöhe zu Grunde gelegt wird, angerechnet werden, § 11 NBeamtVG.
Nachrichten in diesem Thema
Zu spät für die Justiz? - von Sailor - 18.02.2025, 15:31
RE: Zu spät für die Justiz? - von JuraLiebhaber - 18.02.2025, 15:53
RE: Zu spät für die Justiz? - von juraistschön - 19.02.2025, 08:28
RE: Zu spät für die Justiz? - von Sailor - 19.02.2025, 15:25
RE: Zu spät für die Justiz? - von Rechtsverwender - 19.02.2025, 18:30
RE: Zu spät für die Justiz? - von AhoiCZ - 21.02.2025, 21:16
RE: Zu spät für die Justiz? - von Rechtsverwender - 21.02.2025, 21:25
RE: Zu spät für die Justiz? - von RefNdsOL - 21.02.2025, 21:48