18.02.2025, 21:46
Von der gebührenrechtlichen Seite abgesehen, die ich nicht überschaue, weil ich zu lange aus der Praxis raus bin: erstens fragt sich, ob noch ohne Zustimmung zurückgenommen werden kann, und zweitens, wie wichtig dem Kläger die Anträge sind - vielleicht will er sie auch in nächster Instanz noch versuchen durchzusetzen...
Nachrichten in diesem Thema
Zusammenspiel von Erledigungserklärung, Rücknahme, Anerkenntnis - von nxchtxktiv - 18.02.2025, 19:15
RE: Zusammenspiel von Erledigungserklärung, Rücknahme, Anerkenntnis - von Praktiker - 18.02.2025, 21:46
RE: Zusammenspiel von Erledigungserklärung, Rücknahme, Anerkenntnis - von RefNdsOL - 18.02.2025, 21:53