18.02.2025, 18:35
RefNdsOL ich danke dir und im Grundsatz ist mir die Vorgehensweise jetzt etwas klarer.
In meinem Fall kann also A klagen, da Rechtsinhaber und das Recht aus dem KV steht ja auch A zu.
Auch wenn es hier jetzt nichts ausmacht, ist mir dann nicht ganz klar, wie es weitergehen würde. Angenommen A gewinnt den Prozess. X muss die Poollandschaft zurücknehmen und ggf. ZuZ das gezahlte Geld A wiedergeben. Jetzt weigert sich B aber den X ins Haus zu lassen und/oder mit der Begründung, er sei ja Eigentümer der Poollandschaft geworden.
Irgendwie muss es ja weitergehen. Ansonsten hätte A einen Titel aber keine Chance auf das Geld.
In meinem Fall kann also A klagen, da Rechtsinhaber und das Recht aus dem KV steht ja auch A zu.
Auch wenn es hier jetzt nichts ausmacht, ist mir dann nicht ganz klar, wie es weitergehen würde. Angenommen A gewinnt den Prozess. X muss die Poollandschaft zurücknehmen und ggf. ZuZ das gezahlte Geld A wiedergeben. Jetzt weigert sich B aber den X ins Haus zu lassen und/oder mit der Begründung, er sei ja Eigentümer der Poollandschaft geworden.
Irgendwie muss es ja weitergehen. Ansonsten hätte A einen Titel aber keine Chance auf das Geld.

Nachrichten in diesem Thema
Klagebefugnis? - von Pelemit - 18.02.2025, 16:50
RE: Klagebefugnis? - von RefNdsOL - 18.02.2025, 17:50
RE: Klagebefugnis? - von Pelemit - 18.02.2025, 18:35
RE: Klagebefugnis? - von RefNdsOL - 18.02.2025, 18:48
RE: Klagebefugnis? - von Praktiker - 18.02.2025, 19:05
RE: Klagebefugnis? - von Pelemit - 18.02.2025, 19:05
RE: Klagebefugnis? - von Praktiker - 18.02.2025, 21:41