18.02.2025, 16:50
Bin gerade an einer Akte und steh komplett auf dem Schlauch. Vielleicht kann mir jemand helfen. Trotz Titel kann es durchaus sein, dass es auch ein materielles Problem ist.
Angenommen Person A und B sind verheiratet. Person A schließt einen KV mit X ab. Die Sache wird in das Haus von B geliefert (alleiniger Eigentümer am Grundstück). Dort wird es aufgebaut (sagen wir mal eine große Poollandschaft). Dies kann wesentlicher Bestandteil oder Zubehör sein (selber noch keine Ahnung).
Jetzt geht von der Poollandschaft die Pumpe kaputt. A macht gg. X diesen Mangel geltend. Frist usw. wurde gesetzt. X verweigert die NE. Jetzt will A auf Rücktritt klagen. Kann A dies überhaupt? Vertragspartner war ja nur A. Jedoch ist Eigentümer eventl. ja B geworden. Beim Ausbau würde ja dem B ein Wert weggenommen.
Danke vorab.
Angenommen Person A und B sind verheiratet. Person A schließt einen KV mit X ab. Die Sache wird in das Haus von B geliefert (alleiniger Eigentümer am Grundstück). Dort wird es aufgebaut (sagen wir mal eine große Poollandschaft). Dies kann wesentlicher Bestandteil oder Zubehör sein (selber noch keine Ahnung).
Jetzt geht von der Poollandschaft die Pumpe kaputt. A macht gg. X diesen Mangel geltend. Frist usw. wurde gesetzt. X verweigert die NE. Jetzt will A auf Rücktritt klagen. Kann A dies überhaupt? Vertragspartner war ja nur A. Jedoch ist Eigentümer eventl. ja B geworden. Beim Ausbau würde ja dem B ein Wert weggenommen.
Danke vorab.
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Klagebefugnis? - von Pelemit - 18.02.2025, 16:50
RE: Klagebefugnis? - von RefNdsOL - 18.02.2025, 17:50
RE: Klagebefugnis? - von Pelemit - 18.02.2025, 18:35
RE: Klagebefugnis? - von RefNdsOL - 18.02.2025, 18:48
RE: Klagebefugnis? - von Praktiker - 18.02.2025, 19:05
RE: Klagebefugnis? - von Pelemit - 18.02.2025, 19:05
RE: Klagebefugnis? - von Praktiker - 18.02.2025, 21:41