16.02.2025, 02:13
Wie gesagt, ich meine explizit Einzelkämpfer, keine Kanzlei muss sich herablassen, mir meine KO-Kriterien abzukaufen 😅
Das ändert die Zahlen natürlich. Die Kostenquote wird besser. Auf der anderen Seite sinkt der Stundensatz. Weil mit der Erreichbarkeit bist Du für viele Mandate ungeeignet. Zudem fällt der Beitrag zum Versorgungswerk komplett bei Dir an, ebenso Krankenversicherung. Eine nennenswerte Rente gibt das aber nicht.
Wer "nur" zwei Tage die Woche arbeitet, sammelt langsamer Erfahrung als Vollzeitkollegen, das hört man oft und scheint schnell einzuleuchten. Fast immer wird dabei ignoriert, dass das doch nie zwingend bedeutet, die restliche Zeit über gar nichts zu machen – und bei seinen anderen Aktivitäten/die restliche Zeit über kann man ebenfalls Erfahrung sammeln, und das alles kann sich gegenseitig befruchten?
Schwierig. Klar kannst Du Aufsätze oder Urteile lesen. Das schafft Wissen. Aber keine Erfahrung vor Gericht oder im Umgang mit Mandanten. Keine Einblicke in die Branche, in der Du beraten willst.
Und da wird sich auch niemand aus purer Nächstenliebe mit Dir hinsetzen. Wenn Du unter Kollegen kommen willst, heißt das Seminare. Die kosten aber. Kannst Du zwar als Betriebsausgaben behandeln, schmälern aber deinen Gewinn trozdem.
Trotzdem ist das genau auch ein Punkt, der mich skeptisch macht, deswegen meinen "Einwand" da bitte nicht falsch verstehen. Denn richtig, ich kann mir vorstellen, dass es ein Nachteil ist, nur an einem oder zwei Tagen die Woche seine Kanzlei zu betreiben. Aber abgesehen vom Nachteil, ist es denn auch unmöglich? Großprojekte scheiden aus, ja, aber das tun sie doch ohnehin häufig für Einzelkämpfer. Um nur dieses Beispiel aufzugreifen. Ich würde mich über weitere Gedanken dazu freuen.
Ich denke möglich ist es. Das werden dann aber, damit dir die Mandanten nicht weglaufen, keine zwei Tage jede Woche sein, sondern XX Stunden, quer über die Woche verteilt. Auch dann, wenn es dir gerade nicht passt, aber der Anruf eingeht. Kalkulier da mal einen Tag die Woche für Verwaltung und einen für inhaltliche, abbrechenbare, Arbeit. Bei 200 Euro die Stunde. Urlaub entfällt.
Zum Leben bleibt da schon genug hängen.
Das ändert die Zahlen natürlich. Die Kostenquote wird besser. Auf der anderen Seite sinkt der Stundensatz. Weil mit der Erreichbarkeit bist Du für viele Mandate ungeeignet. Zudem fällt der Beitrag zum Versorgungswerk komplett bei Dir an, ebenso Krankenversicherung. Eine nennenswerte Rente gibt das aber nicht.
Wer "nur" zwei Tage die Woche arbeitet, sammelt langsamer Erfahrung als Vollzeitkollegen, das hört man oft und scheint schnell einzuleuchten. Fast immer wird dabei ignoriert, dass das doch nie zwingend bedeutet, die restliche Zeit über gar nichts zu machen – und bei seinen anderen Aktivitäten/die restliche Zeit über kann man ebenfalls Erfahrung sammeln, und das alles kann sich gegenseitig befruchten?
Schwierig. Klar kannst Du Aufsätze oder Urteile lesen. Das schafft Wissen. Aber keine Erfahrung vor Gericht oder im Umgang mit Mandanten. Keine Einblicke in die Branche, in der Du beraten willst.
Und da wird sich auch niemand aus purer Nächstenliebe mit Dir hinsetzen. Wenn Du unter Kollegen kommen willst, heißt das Seminare. Die kosten aber. Kannst Du zwar als Betriebsausgaben behandeln, schmälern aber deinen Gewinn trozdem.
Trotzdem ist das genau auch ein Punkt, der mich skeptisch macht, deswegen meinen "Einwand" da bitte nicht falsch verstehen. Denn richtig, ich kann mir vorstellen, dass es ein Nachteil ist, nur an einem oder zwei Tagen die Woche seine Kanzlei zu betreiben. Aber abgesehen vom Nachteil, ist es denn auch unmöglich? Großprojekte scheiden aus, ja, aber das tun sie doch ohnehin häufig für Einzelkämpfer. Um nur dieses Beispiel aufzugreifen. Ich würde mich über weitere Gedanken dazu freuen.
Ich denke möglich ist es. Das werden dann aber, damit dir die Mandanten nicht weglaufen, keine zwei Tage jede Woche sein, sondern XX Stunden, quer über die Woche verteilt. Auch dann, wenn es dir gerade nicht passt, aber der Anruf eingeht. Kalkulier da mal einen Tag die Woche für Verwaltung und einen für inhaltliche, abbrechenbare, Arbeit. Bei 200 Euro die Stunde. Urlaub entfällt.
Zum Leben bleibt da schon genug hängen.
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Richter - Anwalt - von Luck - 14.02.2025, 15:52
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