14.02.2025, 09:38
(14.02.2025, 00:42)Fragend schrieb: Danke euch für eure Antworten!! Mir hilft das wirklich sehr, eure Einschätzungen und Erfahrungen zu hören.
Ich betrachte meine aktuelle Stelle wirklich rein als Geldquelle. Mir bringt sie in meinen juristischen Zielen eigentlich nichts. Daher wäre auf jeden Fall auch bei der Selbständigkeit das mittelfristige Ziel vollzeit Selbständigkeit.
Ich traue mir eigentlich auch zu, mir das nötige Handwerkszeug selbst beizubringen und auch das drum und dran zu managen.
Eine relevante Frage ist für mich, was das mit meinen Chancen macht, wenn ich nach einiger Zeit nebenberuflicher Selbständigkeit doch in ein Angestelltenverhältnis wechseln möchte. Ich habe gelesen, dass viele Arbeitgeber zurückschrecken vor Leuten, die mal selbständig waren, weil sie als zu eigensinnig gelten würden. Außerdem, würde es meiner Karriere denn nachhaltig schaden, wenn ich die Selbständigkeit aufgebe, weil es nicht gut läuft? So in Richtung versucht aber versagt?
Bezüglich dem Gefühl beschreibt ihr es eigentlich genau. Ich hab schon beim Gespräch vor Ort gemerkt, dass sich das komisch angefühlt hat.
Wenn Du aus der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis wechseln möchtest, heißt das ja nicht zwingend, dass Du gescheitert bist. Das kann ja tausende Gründe haben. In einer Einzelkanzlei fehlt Dir der Austausch mit Kollegen; die Kosten für Personaleinstellungen wären zu hoch gewesen, um sie alleine zu stemmen; Du willst auch lernen, wie andere Kanzleien arbeiten; Du willst mal in einer größeren Einheit arbeiten; ...
Ich denke, wenn es wirklich so weit käme, dass Du doch nochmal angestellt sein wollen würdest, würde Dir eine vorherige Selbstständigkeit in den Augen des Arbeitgebers eher nutzen, da die Kanzleien gerne Anwälte haben, die eine Auge darauf haben, dass die Arbeit wirtschaftlich ist, was Du dann gelernt haben dürftest.
Ein Kollege bei uns hat während der Promotion selbstständig gearbeitet. Du kannst es natürlich auch so verkaufen, dass Du das neben Deinem eigentlichen Job im kleinen Rahmen machen wolltest, um Dich einzufinden und zu schauen, ob die Anwaltschaft Dein Ding ist. Jetzt weißt Du das, hast aber auch gemerkt, dass es hilfreich ist, mit erfahreneren Kollegen zu arbeiten und noch etwas zu lernen.
Also da würde ich mir weniger Gedanken machen. Ein Versuch kann jedenfalls mMn nicht schaden.
Von dem anderen Job würde ich jedenfalls die Finger lassen. Es gibt erfahrungsgemäß auch immer wieder ältere Kollegen, die Nachfolger für in 3-5 Jahren suchen, tatsächlich aber nie bereit sind, aufzuhören. Kenne einige, die ihre Kanzleien mit Mitte 70 immer noch nicht aus der Hand gegeben haben, obwohl das schon lange das erklärte Ziel ist. Begründung ist dann, dass kein geeigneter Nachfolger vorhanden ist, die Erwartungen an einen solchen sind aber regelmäßig völlig unrealistisch. Am besten soll er erstmal sieben Tage die Woche mindestens zwölf Stunden arbeiten für 5 Jahre und 36k, um zu zeigen, dass er auch wirklich will. Der Wert der eigenen Kanzlei wird zusätzlich noch maßlos überschätzt und soll natürlich abgegolten werden...
Die Kollegen haben zweifellos auch sehr gute Eigenschaften und Kontakte und man profitiert stark von der Tätigkeit, aber glücklich wird man dort mMn nicht und irgendwann zieht man die Reißleine
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RA Nebenberufich Selbständig oder Angestellt Vollzeit - von Fragend - 13.02.2025, 20:33
RE: RA Nebenberufich Selbständig oder Angestellt Vollzeit - von Äfes - 13.02.2025, 23:36
RE: RA Nebenberufich Selbständig oder Angestellt Vollzeit - von Egal_ - 13.02.2025, 23:57
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