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Bewerbung: Relevanz einzelner schriftlicher Noten
rechtsanwender
Junior Member
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Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2025
#1
12.02.2025, 13:59
Hallo zusammen :)
Habe gerade die mündliche Prüfung hinter mich gebracht (staatlicher Pflichtteil).

Wird später im Rahmen von Bewerbungsgesprächen als Berufseinsteiger mal die Nachfrage gestellt, wie denn die Noten im schriftlichen Teil des Ersten waren (bspw. bei ner Stelle im Bereich des öffentlichen Rechts nach den schriftlichen Noten im öffentlichen Recht)? Meine nicht die formellen Voraussetzungen bei ner Stellenausschreibung (bspw. "mind. befriedigend" usw.), sondern face to face im Gespräch oder im sonstigen Bewerbungsverfahren.

Oder passiert das wenn nur hinsichtlich der schriftlichen Noten aus dem Zweiten oder interessiert sowieso nur die Gesamtnote aus Erstem und Zweitem, wobei beim Ersten natürlich der Schwerpunkt häufig separat gewichtet / "rausgerechnet" wird.

Wie schätzt Ihr das ein oder habt ihr entsprechende Erfahrungen gemacht? :)


Hintergrund ist, dass das Schriftliche aus gesundheitlichen Gründen schlecht gelaufen ist und die Mündliche sehr gut, sodass ich mit der Gesamtnote zwar nicht super glücklich, aber halbwegs zufrieden bin und jetzt über nen Notenverbesserungsversuch nachdenke.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.02.2025, 14:04 von rechtsanwender.)
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Bewerbung: Relevanz einzelner schriftlicher Noten - von rechtsanwender - 12.02.2025, 13:59
RE: Bewerbung: Relevanz einzelner schriftlicher Noten - von JuraHassLiebe - 12.02.2025, 14:18
RE: Bewerbung: Relevanz einzelner schriftlicher Noten - von rechtsanwender - 12.02.2025, 15:01
RE: Bewerbung: Relevanz einzelner schriftlicher Noten - von Freidenkender - 12.02.2025, 14:37


 

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