10.02.2025, 22:46
(09.02.2025, 21:49)Praktiker schrieb: 102 StPO ("der ihm gehörenden Sachen") ist ja ziemlich eindeutig. "Gehörend" meint nicht die Eigentumslage, aber mangels Gewahrsam nur wegen der Beschlagnahme die Anwendbarkeit abzulehnen, verursacht mir ein Störgefühl. Bleibt da nicht Mitgewahrsam o.ä. übrig?
Ich weiß es auch nicht. Fände es auch nur eher erstaunlich, wenn die Polizei erst brav den Rucksack mitnimmt und auf einen Durchsuchungsbeschluss wartet. Die Durchsuchung bereitet ja eigentlich auch eher die Beschlagnahme vor und nicht umgekehrt.
Vielleicht kann man sich auch behelfen, indem man die Gefahr im Verzug weiterhin bejaht. Oder die Polizei geht nach Polizeirecht vor. Oder der Richter ordnet es halt an.
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Beschlagnahme/Durchsuchung beim Ladendieb? - von iurista25 - 08.02.2025, 18:03
RE: Beschlagnahme/Durchsuchung beim Ladendieb? - von Paul Klee - 09.02.2025, 10:53
RE: Beschlagnahme/Durchsuchung beim Ladendieb? - von Praktiker - 09.02.2025, 21:49
RE: Beschlagnahme/Durchsuchung beim Ladendieb? - von Paul Klee - 10.02.2025, 22:46
RE: Beschlagnahme/Durchsuchung beim Ladendieb? - von Praktiker - 10.02.2025, 22:51