09.02.2025, 21:49
102 StPO ("der ihm gehörenden Sachen") ist ja ziemlich eindeutig. "Gehörend" meint nicht die Eigentumslage, aber mangels Gewahrsam nur wegen der Beschlagnahme die Anwendbarkeit abzulehnen, verursacht mir ein Störgefühl. Bleibt da nicht Mitgewahrsam o.ä. übrig?
Achtung: Es heißt Durchsuchungsbeschluss, nicht -befehl.
Achtung: Es heißt Durchsuchungsbeschluss, nicht -befehl.
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Beschlagnahme/Durchsuchung beim Ladendieb? - von iurista25 - 08.02.2025, 18:03
RE: Beschlagnahme/Durchsuchung beim Ladendieb? - von Paul Klee - 09.02.2025, 10:53
RE: Beschlagnahme/Durchsuchung beim Ladendieb? - von Praktiker - 09.02.2025, 21:49
RE: Beschlagnahme/Durchsuchung beim Ladendieb? - von Paul Klee - 10.02.2025, 22:46
RE: Beschlagnahme/Durchsuchung beim Ladendieb? - von Praktiker - 10.02.2025, 22:51