Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
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Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
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09.02.2025, 10:11
Ich habe zu dem Thema eine klare Einstellung: Zeit ist Verfahrensdauer, v.a. der vielen anderen noch anhängigen Verfahren.
Dh. verstehe ich Kollegen nicht, die quasi ein 2. Verwaltungsverfahren durchführen. Die Kläger sind idR umfänglich, meist über mehrere Stunden beim BAMF angehört worden. Darüber gibt es umfangreiche Protokolle in der Akte. Warum soll ich den Kläger nochmal alles wiederholen lassen? Das gilt natürlich umso mehr, wenn ich dem Kläger schon nach der Lektüre des Protokolls kein Wort glaube bzw es auch bei Wahrunterstellung keinen Schutzanspruch begründet?
Das Recht auf rechtliches Gehör bedeutet nicht, endlos reden zu dürfen. Ich unterbreche deshalb die Kläger bzw ihre Anwälte auch, sobald es auf eine Wiederholung hinausläuft. Und befrage nur zu Punkten, die mir wackelig erscheinen.
Eine ausufernde informatorische Befragung ist in meinen Augen keine besonders sorgfältige Befragung, sondern eine schlechte, weil sie das Verfahren unnötig in die Länge zieht und andere länger auf ihre Entscheidung warten lässt.
Dh. verstehe ich Kollegen nicht, die quasi ein 2. Verwaltungsverfahren durchführen. Die Kläger sind idR umfänglich, meist über mehrere Stunden beim BAMF angehört worden. Darüber gibt es umfangreiche Protokolle in der Akte. Warum soll ich den Kläger nochmal alles wiederholen lassen? Das gilt natürlich umso mehr, wenn ich dem Kläger schon nach der Lektüre des Protokolls kein Wort glaube bzw es auch bei Wahrunterstellung keinen Schutzanspruch begründet?
Das Recht auf rechtliches Gehör bedeutet nicht, endlos reden zu dürfen. Ich unterbreche deshalb die Kläger bzw ihre Anwälte auch, sobald es auf eine Wiederholung hinausläuft. Und befrage nur zu Punkten, die mir wackelig erscheinen.
Eine ausufernde informatorische Befragung ist in meinen Augen keine besonders sorgfältige Befragung, sondern eine schlechte, weil sie das Verfahren unnötig in die Länge zieht und andere länger auf ihre Entscheidung warten lässt.
Nachrichten in diesem Thema
An die VG Richter: Asylverhandlungen - von Brandenburg92 - 09.02.2025, 08:59
RE: An die VG Richter: Asylverhandlungen - von Spencer - 09.02.2025, 10:11
RE: An die VG Richter: Asylverhandlungen - von Pontifex Maximus - 09.02.2025, 10:53
RE: An die VG Richter: Asylverhandlungen - von JungemitTaubenei - 09.02.2025, 10:12
RE: An die VG Richter: Asylverhandlungen - von Brandenburg92 - 09.02.2025, 11:00
RE: An die VG Richter: Asylverhandlungen - von Praktiker - 09.02.2025, 16:23