07.02.2025, 09:44
Das Valuta- und Deckungsgeschäft stellen die jeweiligen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien beim Vertrag zugunsten Dritter dar.
A sieht, dass der Garten seiner Mutter B wieder verwildert ist und um dieser eine Freude zu bereiten ruft er seinen Gärtner Freund C an und bezahlt diesen den Garten von B wieder auf Vordermann zu bringen.
Somit gibt es hier drei Beziehungen:
A - C: Deckungsgeschäft (weil dieses Geschäft das tatsächliche Geschäft deckt, so habe ich es mir zumindest immer gemerkt)
C - B (Vollzugsgeschäft, weil hier das Geschäft tatsächlich vollzogen wird)
A - B (Valutageschäft = Grundgeschäft)
Relevant wird es es insbesondere wenn es zu Problemen innerhalb der jeweiligen Beziehungen kommt, da stellt sich die Frage wer kann welche Rechte gelten machen, wenn C beispielsweise die Arbeit nicht richtig erledigt etc. und inwiefern sich Probleme aus dem jeweiligen Geschäft auf die anderen Ebenen beziehen.
Als Faustregel gilt hierbei, diejenigen Problem die den Vertrag als ganzes betreffen kann nur der A gelten machen: Rücktritt, Schadensersatz statt der ganzen Leistung.
Diejenigen Probleme, die sich unmittelbar auf die Leistung beziehen kann B geltend machen.
Das ganze wird wesentlich abstrakter und mEn weniger nachvollziehbar wenn es um Beziehungen zwischen Bank - Bankkunde - Geschäftspartner des Bankkunden geht, ist aber im Grunde dasselbe.
A sieht, dass der Garten seiner Mutter B wieder verwildert ist und um dieser eine Freude zu bereiten ruft er seinen Gärtner Freund C an und bezahlt diesen den Garten von B wieder auf Vordermann zu bringen.
Somit gibt es hier drei Beziehungen:
A - C: Deckungsgeschäft (weil dieses Geschäft das tatsächliche Geschäft deckt, so habe ich es mir zumindest immer gemerkt)
C - B (Vollzugsgeschäft, weil hier das Geschäft tatsächlich vollzogen wird)
A - B (Valutageschäft = Grundgeschäft)
Relevant wird es es insbesondere wenn es zu Problemen innerhalb der jeweiligen Beziehungen kommt, da stellt sich die Frage wer kann welche Rechte gelten machen, wenn C beispielsweise die Arbeit nicht richtig erledigt etc. und inwiefern sich Probleme aus dem jeweiligen Geschäft auf die anderen Ebenen beziehen.
Als Faustregel gilt hierbei, diejenigen Problem die den Vertrag als ganzes betreffen kann nur der A gelten machen: Rücktritt, Schadensersatz statt der ganzen Leistung.
Diejenigen Probleme, die sich unmittelbar auf die Leistung beziehen kann B geltend machen.
Das ganze wird wesentlich abstrakter und mEn weniger nachvollziehbar wenn es um Beziehungen zwischen Bank - Bankkunde - Geschäftspartner des Bankkunden geht, ist aber im Grunde dasselbe.
Nachrichten in diesem Thema
Valutageschäft/ Deckungsgeschäft - von Lost_inPages - 06.02.2025, 23:14
RE: Valutageschäft/ Deckungsgeschäft - von Lost_inPages - 06.02.2025, 23:15
RE: Valutageschäft/ Deckungsgeschäft - von JuraHassLiebe - 07.02.2025, 09:44
RE: Valutageschäft/ Deckungsgeschäft - von Lost_inPages - 11.02.2025, 13:22
RE: Valutageschäft/ Deckungsgeschäft - von JuraHassLiebe - 11.02.2025, 18:25
RE: Valutageschäft/ Deckungsgeschäft - von Lost_inPages - 11.02.2025, 20:58
RE: Valutageschäft/ Deckungsgeschäft - von Praktiker - 11.02.2025, 22:57
RE: Valutageschäft/ Deckungsgeschäft - von Lost_inPages - 14.02.2025, 22:17