06.02.2025, 22:02
(06.02.2025, 21:29)Justiiziaaa schrieb:(06.02.2025, 21:21)JuraLiebhaber schrieb: In einer großen Strafkammer am LG: nie mehr als 40h.
Strafrichter am AG: 35-45 h, wobei die 45h etwas öfter erreicht werden als die 35h.
Darf ich mal fragen, wie du die Arbeit inhaltlich in der großen Strafkammer fandest? Man hat doch sicherlich wenig Abwechslung durch die umfangreichen Verfahren, oder? Und nach den Verhandlungen hockt man dann ewig und drei Tage an dem Urteil?
In großen Strafkammern ist einer der Beisitzer (oder eben der einzige Beisitzer, bei der großen Strafkammer in kleiner Besetzung) immer zugleich Berichterstatter für das Verfahren. Nur dieser fasst das Urteil am Ende ab und achtet auch auf die Einhaltung der Urteilsfrist. In der Regel verfasst der Bericherstatter - freilich eine Frage der kammerinternen Organisation - gerade bei umfangreichen Verfahren auch sog. Terminsvemerke am Ende eines Termins, die auch gut 30-35 Seiten betragen können, weil sich am Ende sonst niemand mehr bei der Urteilsberatung sonst niemand erinnern kann, was der KOK Müller zum Inhalt des Laptops des Angeklagten zu 6) mitgeteilt hat. Der Berichterstatter schreibt in der Regel auch viel während des Termins mit, damit alle Informationen für die Urteilsfindung verfügbar sind.
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