06.02.2025, 21:29
(06.02.2025, 21:21)JuraLiebhaber schrieb: In einer großen Strafkammer am LG: nie mehr als 40h.
Strafrichter am AG: 35-45 h, wobei die 45h etwas öfter erreicht werden als die 35h.
Darf ich mal fragen, wie du die Arbeit inhaltlich in der großen Strafkammer fandest? Man hat doch sicherlich wenig Abwechslung durch die umfangreichen Verfahren, oder? Und nach den Verhandlungen hockt man dann ewig und drei Tage an dem Urteil?
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