04.02.2025, 20:49
Das kann sich tlw. zwischen den Ländern unterscheiden, die kochen da mittlerweile alle ihre eigenes Süppchen; aber in der Regel unterscheiden sich die Aufgaben, die im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen werden, d.h. als "untere Landesbehörde", dadurch von denen im eigenen Wirkungskreis (eigene kommunale Angelegenheiten/kommunale Selbstverwaltung), dass im Bereich des übertragenen Wirkungskreises die obersten Landesbehörden (Ministerien) die Rechts- und FACHaufsicht ausüben (zusätzlich auch die mittleren Landesbehörden wie Regierungsbezirke/Regierungen/Regierungspräsidien sofern es das bei euch gibt), d.h. auch ein fachliches Weisungsrecht haben. Im Bereich des eigenen Wirkungskreises besteht lediglich die Rechtsaufsicht durch die Kommunalaufsicht, ansonsten ist der Landrat da im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung frei (sofern es nicht ohnehin bei den kreisangehörigen Gemeinden ist, das kann sich aber unterscheiden je nach Landesrecht und auch Gemeindegrößen).
Natürlich ist die Bauaufsicht nicht die einzige Tätigkeit, die im übertragenen Wirkungskreis (auch übertragene Aufgabe genannt) wahrgenommen wird; nur oft die bekannteste und ein typisches Beispiel.
Hilft dir das womöglich?
Natürlich ist die Bauaufsicht nicht die einzige Tätigkeit, die im übertragenen Wirkungskreis (auch übertragene Aufgabe genannt) wahrgenommen wird; nur oft die bekannteste und ein typisches Beispiel.
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Janusköpfigkeit / Unterschiede untere Landesbehörden, staatliche Verwaltungsbehörde - von -Kata- - 04.02.2025, 11:55
RE: Janusköpfigkeit / Unterschiede untere Landesbehörden, staatliche Verwaltungsbehörde - von Paul Klee - 04.02.2025, 20:32
RE: Janusköpfigkeit / Unterschiede untere Landesbehörden, staatliche Verwaltungsbehörde - von Praktiker - 04.02.2025, 20:42
RE: Janusköpfigkeit / Unterschiede untere Landesbehörden, staatliche Verwaltungsbehörde - von RefNdsOL - 04.02.2025, 20:49