04.02.2025, 18:10
Hey!
Ich arbeite mich gerade in das BauR NRW ein. Für Gebührenbescheide soll § 1 I AVerwGebO NRW + Anl. 2 (z.B. 2.821) die EGL sein.
Also habe ich meinen Rehborn aufgeschlagen. Dort steht für die Ordnungsziffer "129 B". Nicht "129b".
Ich habe also 129 aufgeschlagen und sehe, dass danach 130 folgt. Ich habe ans Ende der Gesetzessammlung gesehen, an den Anfang. Es ist nicht da.
Wofür steht dieses "B"? Ist das irgendwie noch ein zweiter Band vom Rehborn oder sowas?
Ich arbeite mich gerade in das BauR NRW ein. Für Gebührenbescheide soll § 1 I AVerwGebO NRW + Anl. 2 (z.B. 2.821) die EGL sein.
Also habe ich meinen Rehborn aufgeschlagen. Dort steht für die Ordnungsziffer "129 B". Nicht "129b".
Ich habe also 129 aufgeschlagen und sehe, dass danach 130 folgt. Ich habe ans Ende der Gesetzessammlung gesehen, an den Anfang. Es ist nicht da.
Wofür steht dieses "B"? Ist das irgendwie noch ein zweiter Band vom Rehborn oder sowas?
Nachrichten in diesem Thema
129 B in Rehborn? - von LäcksSpezialis - 04.02.2025, 18:10
RE: 129 B in Rehborn? - von referendar2025 - 07.02.2025, 17:58
RE: 129 B in Rehborn? - von Praktiker - 07.02.2025, 20:59