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Fachanwaltslehrgang (vor dem Ref)
KonstitutivArglos
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 2
Registriert seit: Jan 2025
#5
03.02.2025, 17:40
Vielen Dank erst einmal für eure Antworten. Anrechnen müsste man es auch nach dem Ref noch können, so habe ich zumindest von zwei Leuten schon mitbekommen, dass sie den Fachanwaltslehrgang vor dem Ref absolviert haben. Weniger Arbeit habe ich insoweit, als dass ich im zweiten Examen (Bayern) eine Klausur im Steuerrecht schreiben werde, dabei muss man aber beachten, dass im Examen der Stoff deutlich weniger umfangreich ist (zumindest von der Breite her). 

Mir geht es, wie gesagt, insbesondere um den roten Faden. Ich habe im Lebenslauf nahezu nichts vorzuweisen und würde (trotz staatlich unter 9) gerne bei den renommierten Kanzleien meine Station im Ref ableisten und dachte mir ich kann so mein Interesse im Steuerrecht weiter vertiefen und erlange zudem das Zertifikat, folglich etwas für den Lebenslauf.

Eure Einwände bezüglich des praktischen Aspektes und einer neuen Denkweise kann ich gut nachvollziehen. Die Begründetheit dieser Einwände hängt mEn stark von der Art und Weise wie die Klausuren am Ende eines Fachanwaltlehrganges gestellt werden ab. So könnte ich vielleicht sogar einen Vorteil ggü. Praktikern habe, falls es ein Gutachten anzufertigen gilt.
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Fachanwaltslehrgang (vor dem Ref) - von KonstitutivArglos - 30.01.2025, 10:39
RE: Fachanwaltslehrgang (vor dem Ref) - von KonstitutivArglos - 03.02.2025, 15:32
RE: Fachanwaltslehrgang (vor dem Ref) - von kingofkittys - 03.02.2025, 16:01
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