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Beinchen stellen Rechtfertigungsgrund
NewNRW24
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Registriert seit: Sep 2024
#1
25.01.2025, 01:24
Folgender Fall (habe ein Video gesehen auf Instagram):

Täter flüchtet mit Auto vor der Polizei. Rammt andere Autos. Sein Auto gerät zwischen andere Autos und er kann nicht mehr weiterfahren. Er steigt aus und flüchtet. Die Polizei steigt aus, und verfolgt ihn zu Fuß. Ein Passant könnte dem flüchtenden Täter ein Bein stellen, während dieser am Passanten vorbei läuft. Er macht es aber nicht.


Ich habe mich gefragt, dürfte der Passant das überhaupt, wenn vom T keine Gefahr für ein Rechtsgut mehr ausgeht und er nur flüchtet?

Mir fällt nur § 127 I StPO ein. Dann müsste man diskutieren, ob das Beinchen stellen noch unter vorläufige Festnahme fällt. 

Das finde ich eher nicht, da das Beinchen stellen nicht der vorläufigen Festnahme durch ihn dient, sondern er der Polizei helfen will. Zudem bin ich mir unsicher, ob die Norm eine solche Gewaltanwendung gestattet, oder wirklich nur ein festhalten gestattet in Gestalt einer Nötigung.

Ich kenne keine Norm, die einem zivilen Bürger gestattet, der Polizei bei der Ausübung ihrer Hoheitsrechte zu helfen, ohne dass dies vorher iwie geklärt wurde.


Was denkt ihr?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.01.2025, 01:26 von NewNRW24.)
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