24.01.2025, 20:04
(24.01.2025, 19:37)KonstitutivArglos schrieb: Hey. Mir stellt sich die Frage, welchen Umfang die Englischkenntnisse für einen Einstieg in eine internationale Kanzlei faktisch haben müssen?
Es werden regelmäßig "hervorragende" oder "im Ausland erworbene" Englischkenntnisse gefordert. Nun stehe ich noch kurz vor meinem Referendariat (ich hoffe dennoch, dass dieses Sub-Forum das richtige ist, schließlich geht es mir um den späteren Berufseinstieg) und könnte probieren im Rahmen der Wahlstation Zeit im Englisch-sprachigen Ausland zu verbringen. Auf der anderen Seite würde ich gerne in zwei verschiedene Kanzleien hereinschnuppern, sprich die Wahlstation lieber dafür nutzen. Insbesondere möchte ich 1. die potentiellen Arbeitgeber im Vergleich zueinander sehen und 2. bei möglichst vielen Kanzleien "den Fuß in der Tür haben", falls das zweite weniger gut wird als das erste Staatsexamen.
Ich habe tendenziell durchschnittliche Englischkenntnisse (Englisch Abi und schaue Serien, Filme i.d.R. auf Englisch) aber keine Erfahrung im Ausland und einen typisch deutschen Akzent, weshalb ich mir vermutlich zu Beginn unbeholfen vorkommen würde.
Nun meine eigentliche Frage:
Was ist der Weg des geringsten Widerstandes, um diesen Punkt "im Ausland erworbene Englischkenntnisse" in den Lebenslauf zu bekommen?
Reicht ein 8-12 wöchige Praktikum im Ausland vor Refbeginn? Kann man einen Sprachkurs (ggf. im Buisnessenglish) im Lebenslauf eintragen, ohne dass dies lächerlich wirkt?
Falls das relevant ist, ich strebe eine Tätigkeit im Steuerrecht an, habe insgesamt ein vb, staatlich jedoch 8,16.
Vielen Dank und liebe Grüße
Ich würde sagen, dass es stark von der Kanzlei abhängt. Willst du um "Big-Law" bei SC, LW, KE arbeiten (sofern deine Noten das erlauben), wird voraussichtlich ein Großteil deiner Arbeitszeit auf Englisch stattfinden und die Anforderungen sind entsprechend hoch.
Magst du in eine deutsche Steuerrechtskanzlei gehen (FGS, SMS) dann hast du sicherlich auch gute Chancen ohne irgendeine Station im Ausland, sofern eben die Noten stimmen.
Ob ich nun den Sprachkurs in den Lebenslauf eintragen würde hängt wohl von der Dauer, dem Anbieter und dem Lebenslauf an sich ab. Soll heißen, wenn dieser drei Monate dauert, der Anbieter ein Zertifikat ausstellt und der Lebenslauf sonst nicht viel zu bieten hat: definitiv ja!
Wenn er hingegen nur zwei Wochen dauert, eher nicht.
Viel Erfolg und halte uns doch gerne auf dem Laufenden!
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Anforderungen an die Englischkenntnisse in Bezug auf den späteren Berufseinstieg - von KonstitutivArglos - 24.01.2025, 19:37
RE: Anforderungen an die Englischkenntnisse in Bezug auf den späteren Berufseinstieg - von JuraHassLiebe - 24.01.2025, 20:04
RE: Anforderungen an die Englischkenntnisse in Bezug auf den späteren Berufseinstieg - von MichaelJordan - 25.01.2025, 18:42
RE: Anforderungen an die Englischkenntnisse in Bezug auf den späteren Berufseinstieg - von MichaelJordan - 25.01.2025, 18:44
RE: Anforderungen an die Englischkenntnisse in Bezug auf den späteren Berufseinstieg - von KonstitutivArglos - 27.01.2025, 08:42
RE: Anforderungen an die Englischkenntnisse in Bezug auf den späteren Berufseinstieg - von Gast_NRW - 26.01.2025, 15:42
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