24.01.2025, 18:10
Was Du aus dem Kommentar herausliest, klingt sehr merkwürdig. Das kann so nicht stimmen.
Letztlich ist es doch ganz einfach: das Ermessen ist auf Null reduziert, wenn jede andere Entscheidung fehlerhaft wäre. Wenn jemand anerkanntermaßen so unzuverlässig ist, dass er die Konzession verliert, wäre es ja widersprüchlich, wenn er dennoch weitermachen dürfte. Meinst Du das mit den zwei Sachverhalten?
Letztlich ist es doch ganz einfach: das Ermessen ist auf Null reduziert, wenn jede andere Entscheidung fehlerhaft wäre. Wenn jemand anerkanntermaßen so unzuverlässig ist, dass er die Konzession verliert, wäre es ja widersprüchlich, wenn er dennoch weitermachen dürfte. Meinst Du das mit den zwei Sachverhalten?
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Ermessensreduzierung auf Null - von HeideWitzkaNRW - 24.01.2025, 15:52
RE: Ermessensreduzierung auf Null - von Praktiker - 24.01.2025, 18:10
RE: Ermessensreduzierung auf Null - von Paul Klee - 24.01.2025, 19:37
RE: Ermessensreduzierung auf Null - von JungemitTaubenei - 24.01.2025, 20:18