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Panik vor den ersten Verhandlungen
RefNdsOL
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Registriert seit: May 2024
#22
24.01.2025, 16:48
(24.01.2025, 09:55)Majla schrieb:  
(20.01.2025, 20:08)Praktiker schrieb:  Vermutlich der Streitwert? Den vorzubereiten bietet sich an, wenn ein Vergleich in Betracht kommt. Wir haben das auch in der Vorbereitung für die Kammer immer drin gehabt. Klar, kann man notfalls auch nachholen.

Wie schließe ich einen Vergleich ab? Nach welchen Kriterien? Ich habe einen Fall bei der Mieter und Vermieter über die Nebenkostenabrechnung streiten. Die Mieterin hat ein Guthaben. Der Vermieter möchte einen Teilbetrag nicht zahlen, weil Mängel verursacht worden wären. Allerdings können diese Mängel kaum bewiesen werden. Wir haben ein Übergabeprotokoll ohne Unterschrift der Klägerin und Fotos. Keine Fotos vor dem Zustand der des Objekts. Nur dannach. Ich weiß jedoch jetzt nicht, wie ich einen Vergleich kostentechnisch auch schließen soll. 
Kannst du mir hier vielleicht helfen?
Liebe Grüße

Genau so etwas kürzlich gehabt in der Verhandlung. Letztlich hat das Gericht darauf hingewiesen und deutlich gemacht, dass einzig ein Vergleich, der alle Ansprüche beider Parteien abschließend regelt, eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung darstellen kann. Dann wurde geschaut wie viel will jede Seite genau von einander und wo ist ggf. ein Minus anzusetzen, da es womöglich Anzeichen gibt, dass das eher schwierig wird für die Seite (idR beim Kläger). Letztlich hängt es dann natürlich auch von Vergleichsbereitschaft der Parteien ab. Da kann manchmal der Ausblick, dass es dann erledigt ist, attraktiv sein. Hinsichtlivh der Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs ist die Vereinbarung von gegenseitiger Kostenaufhebung üblich.
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Panik vor den ersten Verhandlungen - von Paniiiik - 03.02.2023, 20:11
RE: Panik vor den ersten Verhandlungen - von Einrichter - 03.02.2023, 20:19
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RE: Panik vor den ersten Verhandlungen - von RefNdsOL - 24.01.2025, 16:48
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