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NDS oder SH?
RefNdsOL
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Registriert seit: May 2024
#9
20.01.2025, 14:41
(20.01.2025, 13:19)Juramann schrieb:  
(19.01.2025, 21:56)RefNdsOL schrieb:  
(19.01.2025, 21:41)Jura9000 schrieb:  Komm nach Berlin. Hier haben wir nur 7 Klausuren. 2 in jedem Rechtsgebiet und die siebte Klausur kannst du frei wählen. Dazu zählt die mündliche Prüfung 40%.

Ich hatte zeitweise Berlin überlegt, auch wegen großen politischen Interesses etc. In der Wartezeit für den Platz habe ich - selbst bei Leistungsliste - hier bereits in Nds das Ref fertig oder jedenfalls fast fertig (wenn ich mich richtig entsinne Leistungsliste ca. 12-18 Monate Wartezeit, normale Externenliste 24 Monate? irgendwie in diesen Größenordnungen) und gleichzeitig auch jedenfalls etwas weniger finanziellen Druck als in einer teuren Metropole mit einem der schwierigsten Wohnungsmärkte in Deutschland; m.E. ist Berlin, solange man da nicht studiert hat und deswegen ohenhin wohnhaft ist, wegen der überlangen Wartedauer Blödsinn, sofern man nicht in der Zeit promoviert. Wer einfach das Ref machen will (oder ggf. danach erst promovieren will), der ist eigentlich überall woanders schneller durch und damit schneller bei finanziell besseren Möglichkeit. Mehr Klausuren heißt btw auch mehr Möglichkeiten ggf. eine schlechtere/unvorteilhaftere auszugleichen

@TE: Stichwort E-Examen: Ich meine letztens irgendwo gelesen zu haben, dass ab dem Examensdurchgang Oktober 2026 in Niedersachsen das E-Examen gibt. Musst du mal recherchieren. Leider werde ich das knapp verpassen.

Berlin hatte ich auch in Erwägung gezogen und aus den gleichen Gründen mich dagegen entschieden. Habs leider verschwitzt direkt nach dem Examen mich zu melden und jetzt ist die Hauptstadt daher leider keine Option mehr - vielleicht zum Berufseinstieg. Außerdem ist Zivilrecht mit Abstand mein stärkstes Rechtsgebiet, weswegen mir die klassische Aufteilung (4/2/2 bzw. 4/2/1 + die Wahlklausur in NDS) mehr zusagt als das Berliner Modell. 

Bzgl. eExamen habe ich dem LPJA in NDS geschrieben und da wurde auch der Oktober-Durchgang 2026 als anvisiertes Ziel angegeben - aber alles unverbindlich und vor allem explizit unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Mittel. Kannst du mir zufällig noch bei der Frage helfen, ob VerwStation bei einer Botschaft und Anwaltsstation in Berlin a. überhaupt möglich und b. empfehlenswert sind? Die AG in der VerwStation soll laut meinem Umfeld eher obsolet sein, aber in der Anwaltstation wurde mir doch dringend die Teilnahme angeraten.

Nun, inwiefern die AGs gut oder schlecht sind hängt wohl immer sehr stark vom jeweiligen AG-Leiter ab. Über die Verwaltungs-AG habe ich für meinen Bezirk zwar auch noch nichts Gutes gehört, ebenso für die AnwaltsAG, aber das ist sicherlich auch immer etwas individuelles. Schließlich kann was der eine gut findet, der andere schlecht finden und jeder bevorzugt etwas anderes.

Sowohl bei Verwaltungsstation als auch Anwaltsstation besteht AG-Pflicht, wenn die Station nicht in Niedersachsen absolviert wird, dann ist ein Nachweis erforderlich, dass an der AG im jeweiligen OLG-Bezirk teilgenommen wird, in dem die Station erfolgt. Bei einer Station im Ausland besteht wohl Befreiuungsmöglichkeit, inwiefern das in der Verwaltungsstation möglich ist, müsstest du am besten mal bei der Referendarabteilung deines Wunsch-OLG hier nachfragen. Ich meine jedenfalls gehört zu haben, dass es geht. In der Wahlstation kann man sich von der AG (Vorbereitung Aktenvortrag) befreien lassen, wenn man die Station außerhalb Nds absolviert. Bei der Anwaltstation musst du dir halt überlegen wegen der Pflicht AG (entweder in Nds oder am Stationsstandort), dass das heißt, dass du - wenn du ein Tauchmodell fährst in Berlin - entweder dann die ganzen 9 Monate (also auch während der Tauchzeit) nach Berlin müsstest zur AG bzw. dort eben bleiben müsstest oder du während deiner Nicht-Tauchzeit jedenfalls zur AG nach Nds müsstest. Ich meine mal gehört zu haben, dass es Probleme geben kann bei Kombination Nds/Berlin, weil da ggf. keine AG zu der Zeit in Berlin besteht die gastweise besucht werden kann (für die Verwaltungsstation!), aber das hängt evtl. auch vom jeweiligen Einstellungstermin ab, ggf. vergleichst du mal dazu sonst die Einstellungstermine Nds/Bln und die Stationszeiträume.

Ob die Verwaltungsstation bei einer Botschaft empfehlenswert ist (ich nehme an du meinst deutsche Botschaft im Ausland) sicherlich etwas persönliches und insbesondere etwas finanzielles, schließlich gibt es kein zusätzliches Stationsentgelt dabei. Hinsichtlich der Anwaltsstation in Berlin kommt es wohl darauf an, was man möchte. Möchtest du etwas spezielles dir anschauen, dass es nur in Berlin gibt/bearbeitet wird, dann sicherlich empfehlenswert. Je nach Standort in Niedersachsen kann sonst jedoch Hamburg und/oder Düsseldorf attraktiver sein, da - wenn du deine Anwaltsstation in einer GK absolvieren möchtest - dort deutlich mehr Plätze bestehen als in Berlin.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.01.2025, 14:42 von RefNdsOL.)
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NDS oder SH? - von Juramann - 15.01.2025, 15:40
RE: NDS oder SH? - von GPA2024 - 15.01.2025, 17:24
RE: NDS oder SH? - von Juramann - 15.01.2025, 19:46
RE: NDS oder SH? - von RefNdsOL - 15.01.2025, 20:04
RE: NDS oder SH? - von Juramann - 16.01.2025, 12:25
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RE: NDS oder SH? - von Juramann - 20.01.2025, 13:19
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