20.01.2025, 13:18
Moin in die Runde,
wenn ich einen Antrag nach § 771 ZPO stelle, muss (?) / sollte ich die Sache benennen in die Vollstreckt wird, als auch den Titel aus dem die ZV betrieben wird.
Gilt dies auch, wenn kein Titel (zumindest nicht mir) vorliegt, da ein Finanzamt Steuerschulden eintreibt? Kann ich hier die Klage und ggf. eA Antrag stellen, ohne den Titel zu nennen? Oder wäre der Antrag nicht substantiiert genug? Kann ja eigentlich nicht sein, da nicht jeder Dritte den Titel genau kennen kann
wenn ich einen Antrag nach § 771 ZPO stelle, muss (?) / sollte ich die Sache benennen in die Vollstreckt wird, als auch den Titel aus dem die ZV betrieben wird.
Gilt dies auch, wenn kein Titel (zumindest nicht mir) vorliegt, da ein Finanzamt Steuerschulden eintreibt? Kann ich hier die Klage und ggf. eA Antrag stellen, ohne den Titel zu nennen? Oder wäre der Antrag nicht substantiiert genug? Kann ja eigentlich nicht sein, da nicht jeder Dritte den Titel genau kennen kann
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Antrag bei § 771 ZPO ohne Titel - von Konova - 20.01.2025, 13:18
RE: Antrag bei § 771 ZPO ohne Titel - von RefNdsOL - 20.01.2025, 15:39
RE: Antrag bei § 771 ZPO ohne Titel - von Praktiker - 20.01.2025, 15:57