18.01.2025, 14:16
Nach meiner Erfahrung sind die einzigen, die das vielleicht ein bisschen interessiert, die Prüfer im Mündlichen. Da blättert man manchmal in der Pause in der Prüfungsakte und überlegt, warum es jetzt gut lief und damals weniger oder umgekehrt und ob das was bedeutet, und jedenfalls in BW könnte man ja sogar noch zusätzlich anheben oder absenken, weshalb man zumindest drübergeschaut haben sollte. Aber sonst interessiert das niemanden. Wer im Schnitt über 10 ist, kann ohne Weiteres bei der StA arbeiten, eine einzelne schief gelaufene Klausur hat dabei keine Aussagekraft.
Nachrichten in diesem Thema
Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von Rechthabär*in - 17.01.2025, 02:38
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von Mindermeinung - 17.01.2025, 08:26
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von JuraHassLiebe - 17.01.2025, 10:16
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von Rechthabär*in - 17.01.2025, 14:09
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von ReffiNRW75 - 17.01.2025, 14:25
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von Rechthabär*in - 17.01.2025, 15:13
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von Homer S. - 17.01.2025, 15:21
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von Pontifex Maximus - 17.01.2025, 15:56
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von JuraHassLiebe - 18.01.2025, 13:29
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von Syndi123 - 17.01.2025, 15:10
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von Praktiker - 18.01.2025, 14:16
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von Egal_ - 18.01.2025, 23:48
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von juraistschön - 19.01.2025, 09:48
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von Praktiker - 19.01.2025, 10:18
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von juraistschön - 19.01.2025, 10:53
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von Praktiker - 19.01.2025, 17:20
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von Mindermeinung - 19.01.2025, 19:16
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von Freidenkender - 20.01.2025, 11:26