16.01.2025, 23:14
(16.01.2025, 21:45)RefNdsOL schrieb:Danke für die Erklärung(16.01.2025, 06:38)Besorgter Anwohner schrieb: Wenn eine Stelle E13/A13 ausgeschrieben wird heißt das erstmal nur, dass sich auf die Stelle auch Beamte bewerben können UND man auf der Stelle dem Grunde nach verbeamtet werden könnte, weil eine Haushaltsstelle zur Verfügung steht.
Das trifft gerade nicht zu. Vielmehr weist das A13 gerade daraufhin, dass der Dienstposten mit A13 bewertet wird bzw. der Arbeitsplatz der Entgeltgruppe E13 zugeordnet wird. Ersteres ist gerade für bereits verbeamtete Bewerber von Bedeutung. In der Regel ist der Stellenausschreibung genannt, ob eine Verbeamtung möglich und/oder vorgesehen ist und ggf. ob diese direkt oder nach X Monaten erfolgt; teilweise wird auch lediglich die grds. Möglichkeit genannt und darauf hingewiesen, dass die haushälterischen Voraussetzungen vorliegen müssen (d.h. es muss eine freie Planstelle geben, das ist oftmals das Problem). Zumeist wird auch darauf hingewiesen, ob eine Planstelle zur Verfügung steht. Damit ist direkt für den Bewerber erkenntlich, ob eine Verbeamtung in Frage kommt. Bei bereits verbeamteten Bewerbern ist das weniger problematisch, denn entweder haben sie bereits eine Planstelle in dem jeweiligen Geschäftsbereich, die nicht einzelnen Unterbehörden zugeordnet ist, oder sie können erstmal abgeordnet werden mit dem Ziel der Versetzung und solange auf ihrer bisherigen Planstelle verbleiben, sodass ggf. zum Ende der Abordnungszeit eine Planstelle bereitgestellt werden kann.
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RE: Stelle E13/A13 - von Besorgter Anwohner - 16.01.2025, 06:38
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