16.01.2025, 17:09
Hey Leute,
wie schlimm ist es, wenn ich in einen Beschluss statt "Gründe; I. und II."; "Tatbestand" und "Entscheidungsgründe" schreibe? Was meint ihr: Handelt es sich dann schon um eine praktisch unbrauchbare Leistung oder gibt es harten Punktabzug?
Bei mir in der Probeklausur stand zudem noch, dass man eine Sachverhaltsdarstellung nach § 117 III VwGO anfertigen solle. Deshalb dachte ich, ich mach das nach dem "normalen" Standard.
Danke!
wie schlimm ist es, wenn ich in einen Beschluss statt "Gründe; I. und II."; "Tatbestand" und "Entscheidungsgründe" schreibe? Was meint ihr: Handelt es sich dann schon um eine praktisch unbrauchbare Leistung oder gibt es harten Punktabzug?
Bei mir in der Probeklausur stand zudem noch, dass man eine Sachverhaltsdarstellung nach § 117 III VwGO anfertigen solle. Deshalb dachte ich, ich mach das nach dem "normalen" Standard.
Danke!
Nachrichten in diesem Thema
Wie schlimm ist es, wenn ich einen Beschluss falsch aufbaue? - von Iamy - 16.01.2025, 17:09
RE: Wie schlimm ist es, wenn ich einen Beschluss falsch aufbaue? - von g3rn3gr0s - 16.01.2025, 18:34
RE: Wie schlimm ist es, wenn ich einen Beschluss falsch aufbaue? - von Iamy - 16.01.2025, 18:49
RE: Wie schlimm ist es, wenn ich einen Beschluss falsch aufbaue? - von RefNdsOL - 16.01.2025, 19:09
RE: Wie schlimm ist es, wenn ich einen Beschluss falsch aufbaue? - von Praktiker - 17.01.2025, 22:57